Frau will Schmerzensgeld, weil ihr ein Ast auf den Kopf fiel
Skurriler Unfall im Englischen Garten: Einer 40 Jahre alten Frau fällt ein Ast auf den Kopf. Jetzt will sie von der Stadt 3.000 Euro Schmerzensgeld.
München „Dann müssen wir den Englischen Garten zusperren.“ Christian Koller scheut keine drastischen Argumente, wenn es darum geht, seine Rechtsposition zu untermauern. Der Anwalt verteidigt die Stadt München, die derzeit die Klage einer Spaziergängerin am Hals hat. Die Frau will 3000 Schmerzensgeld, weil sie im Englischen Garten von einem herabfallenden Ast verletzt wurde.
Der Fall: Am 23. Juni vergangenen Jahres war die 40-jährige Stewardess Hanna P. (Name geändert) gegen 15 Uhr mit ihrem Mann im Englischen Garten unterwegs. Das Paar hatte sich in der Nähe der Eisbachwelle unter einem Baum niedergelassen. Plötzlich krachte es: Ein ein Meter langer und 15 Zentimeter dicker Ast war abgebrochen und der Frau auf den Kopf gefallen.
Die Folge: Eine Platzwunde am Kopf, die genäht werden musste. Die Frau blieb zudem über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus und war zwei Wochen arbeitsunfähig. Unter der Narbe leide sie bis heute, berichtet Anwalt Wolfgang Müller. Sie trage die Haare bei der Arbeit hochgesteckt, die Narbe sei dadurch sichtbar und verunsichere seine Mandantin.
Liegt eine Amtshaftung vor, weil die Stadt vielleicht ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat? Nein, sagt ihr Anwalt. Der Baum wird zweimal im Jahr kontrolliert, das genüge. Tut es nicht, sagt die Klägerin. Der Ast sei abgegangen, weil er alt, trocken und dürr sei. Eine gründlichere Kontrolle hätte das an den Tag gebracht.
Tatsächlich muss an der Eisbachwelle, die in jedem Reiseführer stehe, mit viel Publikumsverkehr gerechnet werden, sagt Richter Frank Tholl. Kontrollen müssten daher so häufig erfolgen wie bei Bäumen, die an der Straße stehen. Das Landgericht regte einen Vergleich an. Das Schmerzensgeld sei zwar zu hoch gegriffen, wenn man aber zu dem Schluss käme, dass tatsächlich ein Versäumnis der Stadt vorliege, wären 1000 Euro angemessen.
Beide Parteien haben nun ein paar Wochen Zeit, sich das zu überlegen. Wenn es nicht zum Vergleich kommt, steht den Beteiligten eine aufwändige Beweisaufnahme mit einem Sachverständigen vor Ort bevor. Gestern wusste die Beteiligten nicht einmal, ob es sich bei dem vergreisten Baum um eine Buche oder eine Linde gehandelt hatte.