Frau vor Gericht: Im Streit zugestochen

München – Es war zunächst nur ein ganz gewöhnlicher Streit. Doch in dieser Juni-Nacht eskalierte der Zwist zwischen Hanna L. (Name geändert) und ihrem Freund. Mit einem Küchenmesser stach die 26-Jährige auf ihren Freund (24) ein. Und traf ihn dabei auch in der Brust. Er überlebte.
Gestern musste sich die arbeitslose Kinderpflegerin den Folgen ihrer Tat stellen. Ihr Anwalt gab in ihrem Namen eine Erklärung ab. Demnach gibt sie die Vorwürfe sämtlich zu. Sie habe ihm weh tun, aber nicht schwer verletzen oder gar töten wollen. Gleichwohl geht die Staatanwaltschaft von einer abstrakten Lebensgefahr für das Opfer aus. „Sie haben Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist“, findet auch die Münchner Amtsrichterin Sabine Grommes.
Der Streit sei entstanden, weil ihr Freund zu spät nach Hause gekommen sei, noch dazu alkoholisiert. „Er ist ein lieber Mensch, aber er hat ein Alkoholproblem“, sagt Hanna L. über ihren langjährigen Freund und Vater ihrer zweijährigen Tochter.
An diesem 10. Juni kehrte er erst gegen Mitternacht, statt wie verabredet bereits am Nachmittag in die Wohnung in Haar zurück. Weil er dazu noch betrunken war, kam es zum Streit. Er schlug zu. Sie packte sich ein Küchenmesser. „Ich habe mich zum ersten Mal gewehrt“, sagt Hanna L. vor Gericht.
Es gelang ihr, ihn rauszuschmeißen. Doch er trat die Tür ein und verletzte die junge Frau im Gesicht. Als er dann von ihr abließ, lief sie ihm nach und stach zu.
Die Streitigkeiten haben eine lange Geschichte. Nach der Geburt der Tochter im September 2011 fühlte sie sich im Stich gelassen. Vier Monate habe sie an der Seite der Kleinen im Krankenhaus verbracht. Der alkoholkranke Vater des Kindes habe durch Abwesenheit geglänzt.
Hanna L. raucht Joints seit sie 14 ist. Täglich genehmige sie sich ein Gramm Cannabis. Auch in der Tatnacht hatte sie bereits einen Joint geraucht.
Nach einer Periode ohne Drogen wurde sie 2013 rückfällig. Das Sorgerecht wurde ihr entzogen. „Meine Mandantin befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand“, sagt Anwalt Marco von Schirach. Das Urteil: 18 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Jetzt will Hanna L. eine Therapie machen und hofft so, auch wieder für ihre Tochter sorgen zu dürfen. Die Kleine lebt bei der Großmutter.