Frau stürzt und verlangt von München Schmerzensgeld
München - Sie ist eine der belebtesten Straßen Deutschlands, jede Stunde laufen um die 10.0000 Menschen über die Gehwegplatten der Weinstraße. Aus diesem Grund werden die stark beanspruchten Steine auch im wöchentlichen Rhythmus kontrolliert. Und doch ist es hier am 6. November 2015 zu einem folgenschweren Unfall gekommen.
Klage auf Schmerzensgeld wegen Unfall
Die damals 61-jährige Monika B. (Name geändert) stolperte über die Kante einer leicht hervorstehenden Platte und stürzte. Die Frau erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Verletzung am Auge und sie brach sich beide Ellenbogen. Jetzt will sie Schadenersatz (1.767 Euro) und mindestens 3.000 Euro Schmerzensgeld von der Stadt.
Monika B. lässt sich am Mittwoch bei der Verhandlung im Justizpalast vertreten. Von ihrem Mann, der praktischerweise auch Anwalt ist. Er berichtet vor Gericht, wie schwer seine Frau unter den Folgen des Sturzes zu leiden hatte – und bis heute noch immer leidet. So könne sie aufgrund der verletzten Ellenbogen noch immer nicht schwer tragen.
Die Sicht auf den Weg vor ihr sei seiner Frau durch das dichte Gedränge zur Unfallzeit um 11 Uhr erschwert worden. "Das Problem ist, dass die Platte sich bewegt", sagt ihr Anwalt. Trete man drauf, gehe sie auf der anderen Seite hoch. Drei Zentimeter soll die Kante hochgeragt haben, als seine Frau stolperte. Die Stadt bestreitet die Vorwürfe. Die Platten würden regelmäßig kontrolliert. Zwei Tage vor dem Unfall sei das zuletzt geschehen. Bei einer folgenden Routine-Kontrolle der Stadt sei der Schaden bemerkt und repariert worden.
Vergleich vorerst angenommen
Die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl lässt der Klägerin dann auch wenig Raum für große Hoffnungen. Da die Weinstraße oft kontrolliert werde, komme die Stadt ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht angemessen nach. Und selbst wenn nicht: Als Fußgänger sei man in der Pflicht, selbst aufzupassen, wohin man trete. Deswegen komme auch eine Mitschuld in Betracht.
Tholl schlägt schlussendlich 20 Prozent der geforderten Summe, also 1.000 Euro, als Vergleich vor. Der wird von beiden Seiten angenommen. Allerdings nur widerruflich. Es kann also sein, dass das Gericht doch Beweise zu dem Unfall sammeln muss.
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