Frau läuft mit Waffe herum - Polizei feuert auf Beine

Eine verwirrte 50-jährige Münchnerin lief am Samstag mit einer Waffe durch die Baierbrunner Straße in Richtung U-Bahn-Station Obersendling. Die Polizei feuerte Warnschüsse ab und konnte die Frau letztendlich festnehmen.
von  az
Mit dieser Soft-Air-Pistole lief die Frau in Richtung U-Bahn.
Mit dieser Soft-Air-Pistole lief die Frau in Richtung U-Bahn. © Polizei

Eine verwirrte 50-jährige Münchnerin lief am Samstag mit einer Waffe durch die Baierbrunner Straße in Richtung U-Bahn-Station Obersendling. Die Polizei feuerte erst einen Warnschusse ab und dann auf die Beine der Frau.

Obersendling - Aufregung in der Geltinger Straße: Anwohner alarmierten die Polizei, weil eine Frau durch ihre Straße in Richtung U-Bahn lief und mit einer Waffe wahllos Passanten bedrohte. Mehrere Streifenwagen rasten zum Tatort und trafen die Frau in der Baierbrunner Straße an.

 

Schuss auf die Beine verfehlt die Frau

 

Da sich in ihrer Hand tatsächlich ein Gegenstand befand, der wie eine Waffe aussah, wurde die Frau von einem Polizisten mit gezogenener Dienstpistole aufgefordert anzuhalten und ihre Waffe niederzulegen. Doch weil die 50-Jährige nicht reagierte und ihren Weg in Richtung U-Bahn-Abgang Obersendling unbeirrt fortsetzte, feuerte der Beamte einen Warnschuss ab.

Jedoch ließ sich die Täterin davon nicht abhalten, sie setzte ihren Weg fort. Kurz bevor sie die Treppe zur U-Bahn hinab ging, schrie sie dann noch, dass sie in die Stadt fahren würde und irgendjemand bestrafen würde. Zur Abwehr dieser konkreten Gefahr schoss der Polizeibeamte nun einmal gezielt auf die Beine der Frau.

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Der Schuss verfehlte sie jedoch, die Frau lief weiter bis auf den Bahnsteig. Dort konnte sie letzlich festgenommen werden.

 

Täterin psychisch krank

 

Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Täterin um eine psychisch kranke, 50 Jahre alte Münchnerin handelt. Die Waffe war eine Softair-Pistole, die aber einer echten Pistole täuschend ähnlich sieht. Die 50-Jährige wurde aufgrund ihrer Erkrankung in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Die erforderlichen Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurden eingeleitet, Anzeichen für ein Fehlverhalten des Beamten gibt es aktuell aber nicht. Während der Schussabgage bestand ferner keine Gefährdung von Unbeteiligten.

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