Frau (42) begrapscht: 20-Jähriger muss ins Gefängnis
München - Seine Version der Tat verfing weder bei der Staatsanwältin noch bei der Richterin. Der 20-jährige Angeklagte hatte angegeben, dass er von Liebe ausgegangen sei. Die Frau habe einen Schlüssel aus ihrer Tasche gezogen. Da habe er gedacht, sie wolle Sex mit ihm haben. Dumm nur, dass er die Frau gar nicht kannte und diese eine vollständig andere Version der Tat berichtete.
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Die 42-jährige Engländerin war demnach an diesem Juniabend nach der Arbeit auf dem Heimweg und am S-Bahnhof Feldafing ausgestiegen. Sie telefonierte mit einer Freundin. Dass plötzlich neben ihr ein junger Mann auftauchte, irritierte sie zunächst nicht.
Doch dann folgte die erste Attacke. Der Mann aus Mali griff ihr laut Anklage an den Po und an die Brust. Die Frau wehrte sich, hielt ihn mit ihren Händen auf Abstand und rief „Stopp!“
Tatsächlich ließ er von ihr ab. Sein Opfer setzte das Telefongespräch fort. Doch damit war der Albtraum noch nicht vorbei. Der Sex-Täter lief ein Stück voraus und wartete in einer Nebenstraße darauf, dass die Frau an ihm vorbeikam.
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Dann startete er die zweite Attacke. Wieder griff er an Po und Brust, doch dieses Mal laut Anklage auch in den Genitalbereich. Die Frau stürzte auf ihn und verletzte sich am Knie. Sie leidet bis heute an der Tat, hat Angst abends allein unterwegs zu sein.
Während die Staatsanwältin feststellte, dass sich der Angeklagte zwar entschuldigt habe, die sexuelle Nötigung aber eigentlich abstreite, erkannte der Verteidiger, dass zumindest der Griff an die Brust zugegeben wurde.
Die Amtsrichterin entschied, dass der 20-Jährige ins Gefängnis muss. Sie verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.