Franke will Rauchverbot schon auf der Wiesn 2010

Lambert Forsbach aus Nürnberg hat Anzeige gegen OB Christian Ude erstattet. Er ist davon überzeugt, dass die Stadt mit ihrer Raucherlaubnis für 2010 gegen Landesrecht verstößt.
von  Abendzeitung
Kämpfer für eine rauchfreie Wiesn 2010: Lambert Forsbach.
Kämpfer für eine rauchfreie Wiesn 2010: Lambert Forsbach. © AZ Fotografen Nürnberg

Lambert Forsbach aus Nürnberg hat Anzeige gegen OB Christian Ude erstattet. Er ist davon überzeugt, dass die Stadt mit ihrer Raucherlaubnis für 2010 gegen Landesrecht verstößt.

MÜNCHEN/NÜRNBERG Ein Einzelkämpfer aus Franken will dafür sorgen, dass schon die Wiesn 2010 rauchfrei wird. Dazu greift der Nürnberger Lambert Forsbach zu drastischen Mitteln: Er hat OB Christian Ude angezeigt.

„Die Stadt München kann sich nicht einfach über Landesrecht hinwegsetzen“, sagt der 59-Jährige Raucher. Ihn stört es gewaltig, dass der Münchner Stadtrat schon vor dem Volksentscheid beschlossen hat, dass es heuer auf dem Oktoberfest eine Ausnahme vom generellen Rauchverbot geben wird. Deshalb hat er, so sagte er am Freitag der AZ, am Donnerstag Nachmittag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München 1 gegen Ude erstattet: „Es kann doch nicht sein, dass auf dem Oktoberfest geraucht werden darf, auf den anderen großen Volksfesten in Bayern aber nicht.“

Forsbach denkt dabei zum Beispiel ans Nürnberger Herbstvolksfest (27. August bis 12. September) oder ans Gäubodenfest in Straubing (13. bis 23. August). Trotz der gleichen Probleme wie auf der Theresienwiese – etwa zusätzlich nötiges Kontrollpersonal und fehlende Raucher-Flächen – ist dort keine Befreiung vom Rauchverbot in Sicht. „Es gibt auf dem Volksfest keine Ausnahme“, so Peter Murrmann aus dem Nürnberger Bürgermeisteramt.

Wenn die Staatsanwaltschaft, die den Eingang der Anzeige am Freitag noch nicht bestätigen konnte, „nichts macht“, so Forsbach, will der streitbare Nürnberger noch mal nachlegen. Und zwar in Form von Strafanzeigen gegen sämtliche Oktoberfest-Wirte. Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ude hat er auch schon vorbereitet. Der Mann meint es ganz offensichtlich ernst. Und fühlt sich durch die moralische Unterstützung durch Leidensgenossen bestärkt. „Die Leute sagen: Endlich traut sich mal einer!“

Wie diese fränkische Attacke letztlich ausgeht, ist noch völlig offen. Das gilt auch für die Gedankenspiele eines Münchner Rechtsanwalts über „Schlupfwinkel im geltenden Rauchverbot“. Thomas Rieger hat auf Bitte betroffener Wirte den Nichtraucher-Gesetzestext zerpflückt und ist auf eine „skurrile Möglichkeit“ gestoßen: Die Gastronomen müssen ihre Konzession zurück geben und private „Raucher-Wohngemeinschaften“ einrichten: Wer zum Qualmen und Trinken in diesen nicht vom Rauchverbot betroffenen „Innenraum“ kommt, muss den zuvor als Nebenwohnsitz anmelden.

Spannend wird’s dann in Sachen Ausschank. Während laut Kreisverwaltungsreferat Bierverkauf nur mit Konzession möglich ist, sagt Rieger: „Man kann doch auch bei einer privaten Party Geld fürs Bier verlangen.“ Rudolf Huber

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