Forsthaus Wörnbrunn: Zoff um Renovierung

Die Eigentümerin des Forsthaus Wörnbrunn klagt gegen einen Ex-Pächter, weil der das Wirtshaus schlecht abgegeben habe.
Christian Pfaffinger |
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Biergarten mit Golfclub-Atmosphäre: das Forsthaus Wörnbrunn.
Mike Schmalz Biergarten mit Golfclub-Atmosphäre: das Forsthaus Wörnbrunn.

München - Den Napoleon der Wirte, Richard Süßmeier, hat sie berühmt aber arm gemacht, den Paulaner-Bräu hat sie gereizt, aber nicht überzeugt – und Eva-Maria Bartenschlager könnte sie noch einigen Ärger bereiten: die berühmte Wirtschaft Forsthaus Wörnbrunn in Grünwald. Die idyllisch im Perlacher Forst gelegene Gaststätte gehört Bartenschlager seit knapp zehn Jahren. Jetzt streitet die Tierärztin und Kunsthändlerin vor Gericht mit einem Ex-Pächter um viel Geld.

Franz Schmid wurde 2006 Wirt im Forsthaus Wörnbrunn. Er legte Wert auf gute Küche, züchtete Edel-Rinder und zahlte, wie es jetzt vor Gericht hieß, 26 775 Euro brutto im Monat an Pacht. Was er allerdings nicht gemacht haben soll: beim Auszug aus der Gaststätte ordentlich renovieren.

Zoff um Renovierungen gab es wohl öfters zwischen Eva-Maria Bartenschlager und Franz Schmid. Ende 2012 eskalierte der Streit in einem Aufhebungsvertrag, der Wirt musste raus aus dem Forsthaus Wörnbrunn. Vorher sollte er aber alle Schönheitsreparaturen übernehmen, so steht es in dem Vertrag.

Das sei aber nicht geschehen, sagt Bartenschlagers Anwalt und legt Fotos von rostigen Heizungen, Flecken und Rissen vor. Seine Mandantin habe selbst renovieren müssen. Außerdem habe der jetzige Pächter erst mit drei Monaten Verspätung einziehen können. Insgesamt sei so ein Schaden von 376 000 Euro entstanden.

Dafür will Eva-Maria Bartenschlager Ersatz. Franz Schmid bestreitet, dass die aufwändige Renovierung nötig gewesen sei und auch, dass er für die Verzögerung der Weiterverpachtung verantwortlich sei.

Weil zwei Mediationen gescheitert sind, stehen sich die Streitenden nun vor dem Landgericht München I gegenüber. Die Angebote im Handel um einen Vergleich: 213 000 Euro von Bartenschlagers Seite, 93 000 Euro von Schmids Seite. Nicht ganz beieinander.

Man einigt sich auf einen Vergleich von 150 000 Euro an Schadenersatz – widerruflich. Sollte also eine der beiden Parteien nicht akzeptieren, muss es wohl einen langen Prozess geben, mit vielen Zeugen zu den vielen genannten Renovierungsmängeln. Die Richterin ist davon wenig begeistert: „Das wird sich dann über Jahre ziehen, wie bei einem großen Bauprozess – des is a Never-Ending-Story“, sagt sie.

Franz Schmid ist grantig: „Ich habe für alles Zeugen“, sagt er. Offenbar will er es auf den langwierigen und teuren Prozess ankommen lassen. Seine Frist zum Widerruf endet am 15. Januar 2015.

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