Forst Kasten: Geldstrafe für das "Frettchen"
München - Es ist schon kurios. An der Stelle, wo normalerweise am Aushang vor dem Gerichtssaal der Name des Angeklagten genannt wird, steht lediglich "Unbekannt Unbekannt".
Der große Unbekannte - alias Frettchen - soll sich bei der Räumung von besetzten Bäumen am 21. Juni im Forst Kasten der Beleidigung von Polizisten schuldig gemacht haben.
"Frettchen" muss Geldstrafe zahlen
Das allein hätte ihn aber kaum ins Gefängnis gebracht. Doch der 27-Jährige weigerte sich damals standhaft, seine Personalien preiszugeben. Und wanderte dafür in die sogenannte Sicherungshaft. Am Montag hatten sich dann etwa 30 Anhänger von Frettchen zur Verhandlung vor dem Strafjustizzentrum versammelt, um für die Freilassung des 27-jährigen Aktivisten zu demonstrieren.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte Frettchen, dass er in einer Stresssituation - er befand sich in sieben Meter Höhe - einen Beamten als "Trottel" bezeichnet habe. Das sei geschehen, weil er sich durch das Eingreifen der Höheninterventionsbeamten und deren Einsatz von Steigeisen in Lebensgefahr wähnte.
Vor Gericht berichteten dann die Polizisten als Zeugen, dass auch das Wort "Vollidiot" gefallen sein soll. Der Amtsrichter entschied am Ende auf eine Geldstrafe von 400 Euro für den Angeklagten. Und Frettchen konnte danach das Gericht als freier Mann verlassen. Zur großen Freude seiner Anhänger.
- Themen:
- Amtsgericht München
- Beamte