Flughafen München: Zoll stellt krebserregende Hautaufhellungscremes sicher

Zöllner am Münchner Flughafen kontrollierten in der vergangenen Woche sieben nachgesandte Reisetaschen aus Togo. Darin befanden sich verbotene Aufhellercremes. Die Besitzerin hatte die Taschen auf ihr 6-jähriges Kind registriert.
von  AZ
Diese Cremes stellte der Zoll am Münchner Flughafen sicher.
Diese Cremes stellte der Zoll am Münchner Flughafen sicher. © Zoll

München - Die Tatsache, dass eine Mutter die Zollerklärung für sieben Gepäckstücke auf den Namen ihres sechs Jahre alten Kindes ausstellte, machte die Zollbeamten am Flughafen München stutzig. Sie sollten Recht behalten – in den Reisetaschen, die aus Togo nachgesandt wurden, befanden sich etliche Aufhellercremes verschiedener Hersteller. Die Cremes sind verboten, weil sie durch ihre Inhaltsstoffe unter Umständen Krebs auslösen können.

"In den Taschen befanden sich große Mengen Aufhellercremes, unter anderem mit dem Inhaltsstoff Hydrochinon. Die Verwendung dieses Stoffes zur Hautbleichung ist europaweit verboten. Es gibt Hinweise darauf, dass die Substanz neben Hautschäden auch Krebs auslösen kann", erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Im Anschluss leitete der Zoll ein Strafverfahren gegen die Mutter ein. Die Waren wurden sichergestellt, nach Abschluss des Verfahrens werden sie vernichtet.und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

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