Flughafen München: Warum führt ein Notausgang in den Sicherheitsbereich?

Wie konnte es zu dem Vorfall am Flughafen kommen, bei dem ein Mann durch einen Notausgang in den Sicherheitsbereich gelangt ist und damit einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hat? Das hängt auch mit den baulichen Besonderheiten eines Terminals zusammen.
Lukas Schauer |
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Das Terminal 2 des Münchner Flughafens. Hier ging der Mann durch einen Notausgang.
Foto: dpa Das Terminal 2 des Münchner Flughafens. Hier ging der Mann durch einen Notausgang.

München - Ein Mann marschiert durch einen Notausgang am Münchner Flughafen, gelangt dadurch in den Sicherheitsbereich und löst dadurch einen Großeinsatz der Polizei aus. Die Konsequenz war am Dienstag eine rund fünfstündige Sperrung des Terminal 2, tausende Reisende waren betroffen.

Notausgang am Flughafen führt oft auf Rollfeld

Am Tag danach fragen sich viele Passagiere, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Warum etwa ein Notausgang im Terminal in den sicherheitsrelevanten Bereich und nicht etwa ins Freie oder eben einen öffentlichen Bereich.

Dazu heißt es auf AZ-Nachfrage beim Bayerischen Bauministerium: "Die Fluchtwegeplanung richtet sich nach den Bauvorschriften. Bei großen Gebäudekörpern, wie Terminalgebäuden, ist das nicht so einfach, insbesondere weil das 'Freie' auf dem Vorfeld ja auch Sicherheitsbereich ist und das unbefugte Betreten die gleichen Konsequenzen auslöst". Geht ein entsprechender Alarm ein, übernimmt die Bundespolizei die weitere Bearbeitung. Dabei gehe man immer von einer "konkreten Gefahr" aus, so eine Sprecherin.

Lufthansa prüft Schadenersatz

Im Falle des spanischen Touristen, der am Dienstag für die Räumung der Terminals verantwortlich war, zeige sich außerdem, dass die Sicherheitskette explizit funktioniert habe, so die Sprecherin weiter. "Mit allen Nachteilen für den zeitlichen Ablauf, in der Tat, aber die Sicherheit geht nun mal vor".

Wegen dieser "Nachteile im zeitlichen Ablauf" prüft nun der Münchner Flughafen und die Lufthansa als hauptsächlich betroffene Airline mit mehr als 140 ausgefallenen Flügen und insgesamt 14.000 Reisenden nach Angaben von Sprechern vom Dienstag, ob sie Ansprüche gegen den Mann geltend machen können und wollen.

Erinnerungen an Vorfall im Sommer 2018

Ob Passagiere entschädigt werden, ist fraglich. Als in den Sommerferien 2018 eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt war, hatte der Flughafen im Anschluss an den Vorfall 6.000 50-Euro-Gutscheine verteilt.

Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können.

Lesen Sie hier: Immer mehr Touristen kommen nach München - Tendenz anhaltend

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