Flughafen München: Panne am Security-Check lässt Urlaubsträume platzen

Wegen einer Panne am Security-Check kann eine Familie nicht nach New York fliegen. Jetzt will sie Schadenersatz vom Freistaat.
John Schneider |
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28. Juli 2018: Hunderte Fluggäste warten am Flughafen am Terminal 2 auf ihre Flüge. Nach einer schweren Sicherheitspanne platzten viele Urlaubsträume.
Matthias Balk/dpa 28. Juli 2018: Hunderte Fluggäste warten am Flughafen am Terminal 2 auf ihre Flüge. Nach einer schweren Sicherheitspanne platzten viele Urlaubsträume.

München - Die Familie hatte sich so auf den einwöchigen New-York-Urlaub gefreut und dafür auch tief in die Tasche gegriffen. Allein für das Hotel waren 3.400 Euro fällig gewesen. Bezahlt hatte sie schon. Storniert werden konnte die Buchung nicht mehr.

Das Geld will die Familie vom Freistaat zurück, denn der Grund für den Flugausfall war eine schwere Sicherheitspanne am Münchner Flughafen. Eine Frau war unkontrolliert in den Sicherheitsbereich eingedrungen. Der gesamte Terminal 2 wurde deshalb an diesem Tag von der Bundespolizei gesperrt. Es kam noch schlimmer, auch der Versuch, am nächsten Tag gen New York zu starten, scheiterte.

Nun wollen die Kläger nicht nur die Hotelkosten zurück, sondern machen auch 2.800 Euro Entschädigung für den geplatzten Traum vom New-York-Urlaub geltend.

Urlaubsentschädigung ist laut Gericht nicht wahrscheinlich

Die verhinderten New-York-Urlauber sind nicht die einzigen, die den Freistaat in Amtshaftung nehmen wollen. Bis zu zehn Chaos-Fälle könnten es inzwischen geworden sein, schätzt Rechtsanwalt Michael Then, der den Freistaat vertritt. Allein deswegen kommt ein Vergleich für ihn nicht in Frage. Es wäre das falsche Signal für andere, die durch das Flughafen-Chaos in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Dazu kommt, dass die 15. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl bislang die Position eingenommen hat, dass das Luftsicherheitsgesetz nicht als Grundlage für Schadenersatzansprüche taugt. Richter Tholl erklärt am Mittwoch nochmal, dass auch diese Klage "aus Rechtsgründen keine guten Aussichten auf Erfolg" hat. Wenn überhaupt, das scheint am Mittwoch bei der Verhandlung durch, könnte ein Nutzungsausfall aber kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden hat dagegen wohl überhaupt keine Chance bei der Kammer.

Das Gericht hat am Mittwoch aber noch nichts entschieden. Der Grund: Am Oberlandesgericht (OLG) liegt seit zwei Wochen ein ähnlich gelagerter Fall, bei dem ein Reiseveranstalter den Freistaat auf Schadenersatz verklagt hat.

Das Urteil der höheren Instanz wollen alle Prozessbeteiligten abwarten. Denn würden die OLG-Richter eine ganz andere Position einnehmen, wäre ein etwaiges Urteil der 15. Zivilkammer schon bald wieder überflüssig.

Lesen Sie hier: Fiebermessen am Flughafen macht keinen Sinn

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