Flughafen München: Grünes Licht für die 3. Startbahn?
München - Fast ein Jahr lang haben die Richter Akten gewälzt, sich Redeschlachten der Prozessbeteiligten angehört und zu Protokoll gegeben. Es geht um eines der größten deutschen Bauvorhaben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss über die Genehmigung für die milliardenteure dritte Startbahn am Münchner Flughafen entscheiden.
Am Mittwoch verkündet der 8. Senat das mit Spannung erwartete Urteil.
Zahlreiche Kommunen, der Bund Naturschutz (BN) und Privatleute klagen gegen die geplante vier Kilometer lange Piste, auf der stündlich bis zu 30 Flugzeuge starten oder landen könnten. Beklagt ist der Freistaat Bayern, der die Baugenehmigung erteilte. Die Flughafengesellschaft (FMG) ist als Bauherr beigeladen.
Dem Prozessverlauf nach dürfte es zu einer Niederlage der Kläger kommen. Selbst BN-Kreisvorsitzender und Grünen-MdL Christian Magerl rechnet mit einem „nicht erfreulichen Urteil“.
Ein Indiz für die Abweisung der Klagen könnte die Ablehnung von über 200 Beweisanträgen durch den VGH gegen Ende des Prozesses sein. Die am 20. März 2013 begonnene Beweisaufnahme war nach 46 Verhandlungstagen am 15. Januar zu Ende gegangen.
Für den Freistaat beantragte Landesanwalt Anton Meyer, „die Klagen sämtlich abzuweisen“. Für die Startbahngegner ist die dritte Startbahn jedoch überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft auch bis auf den letzten Platz ausgelastet sind.
Neben dem Urteil erwarten die Prozessbeteiligten auch mit Spannung, ob der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässt. Dann könnten die Verlierer die nächste Instanz direkt anrufen.
Sonst gibt es die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig müssten dann entscheiden, ob sie sich mit dem Fall beschäftigen oder nicht.
Doch es gibt einen dritten Weg. BN-Anwalt Ulrich Kaltenegger schließt nicht aus, dass die Münchner Richter ihre Luxemburger Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen, ehe sie ihr Urteil fällen. Er will noch mehrere Rechtsfragen zum Naturschutz durch den EuGH prüfen lassen.
Die Anrufung des EuGH würde das Urteil des 8. Senats um etwa ein Jahr verzögern. Doch auch ohne EuGH vergeht noch viel Zeit, ehe das Urteil rechtskräftig ist. Eine Entscheidung über die nächste Instanz fällt nicht vor dem Herbst.
Bleibt die politische Ebene des Milliardenprojekts. In einem Bürgerentscheid hatten die Münchner im Juni 2012 den Startbahn-Bau abgelehnt. Die Stadt durfte dem Projekt in der Gesellschafterversammlung nicht zustimmen – damit war die Piste auf Eis gelegt.
Der Bürgerentscheid hat zwar nur ein Jahr Gültigkeit, doch sehen sich alle Rathausparteien auch längerfristig an das Votum gebunden.
Denkbar ist auch eine Art landesweiter weiß-blauer Bürgerentscheid. Dazu fehlt aber derzeit noch die Grundlage. Denn Volksentscheide sind nur zu Gesetzesvorhaben möglich – bisher zumindest.