Flughafen München: Dreister Reisender geht der Polizei gleich zweimal ins Netz

Ein Portugiese auf dem Weg nach Georgien ist der Polizei am Münchner Flughafen gleich zweimal ins Netz gegangen, weil er eine offene Strafe zahlen musste.
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Gleich zweimal ging ein 50-jähriger Portugiese am Wochenende der Bundespolizei ins Netz.  (Symbolbild)
Gleich zweimal ging ein 50-jähriger Portugiese am Wochenende der Bundespolizei ins Netz. (Symbolbild) © Bundedspolizei

München - Ein Unglück kommt selten allein: Das schien auf jeden Fall der Spruch des Tages für einen 50-jährigen Reisenden am Münchner Flughafen gewesen zu sein. Der Portugiese war am vergangenen Freitag von Luxemburg aus unterwegs nach Tiflis, Georgien. Aufgrund einer Fahndungsnotiz aus dem Saarland wurde er bei der Ausreise von der Bundespolizei kontrolliert. 

Übernachtung am Flughafen München, dann wieder Polizei

Ein offener Strafbefehl aus dem Jahr 2020 über 4.000 Euro wurde dem Mann dabei zum Verhängnis. Die Polizei nahm ihm 2.950 Euro ab, lediglich 200 Euro durfte er für seine Reisekosten behalten. 

Dann war es offenbar schon zu spät, um noch zu fliegen und der Mann übernachtete am Flughafen. Am nächsten Tag ging er erneut durch die Kontrolle der Bundespolizei. Dort legte er seine Reisedokumente und die Quittung über die Strafzahlung vom Vortag vor.

Erst Strafe zahlen, dann Quittung fälschen: Das wurde einem Portugiesen am Münchner Flughafen zum Verhängnis.
Erst Strafe zahlen, dann Quittung fälschen: Das wurde einem Portugiesen am Münchner Flughafen zum Verhängnis.

Flughafen: Quittung vom Vortag gefälscht

Die war jedoch ganz offensichtlich gefälscht: Der Mann hatte aus den 2.950 Euro, die er bereits bezahlt hatte, kurzerhand 3.950 Euro gemacht. Die Polizei nahm den Mann erneut mit auf die Wache mit und zeigte ihn an wegen Urkundenfälschung. Nach dieser zweiten Runde bei der Bundespolizei wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. 

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  • Der wahre tscharlie am 26.04.2022 16:05 Uhr / Bewertung:

    Der Typ ist gut grinsen Warum fälscht er den Beleg? Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dürfte er ja mit der Teilzahlung fliegen. Er hatte ja nur den Flieger verpasst durch die erste Aktion.

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