Flughafen München: Bundespolizei vollstreckt an einem Wochnenende 14 Haftbefehle

Am Münchner Flughafen hat die Bundespolizei an einem Wochenende 14 Haftbefehle vollstreckt. Alleiniger Rekordhalter war ein Schwede, der gleich drei offene Haftbefehle hatte.
von  AZ
Die Bundespolizei hat am Flughafen 14 Haftbefehle vollstreckt.
Die Bundespolizei hat am Flughafen 14 Haftbefehle vollstreckt. © Bundespolizei

München - Reisezeit ist's, das merken nicht nur die Airlines. Auch die Bundespolizei am Münchner Flughafen hat alle Hände voll zu tun. Allein an diesem Wochenende (Freitag bis Sonntag) haben die Beamten neun Personen festgenommen, insgesamt 14 Haftbefehle wurden dadurch vollstreckt.

Viele der Gesuchten hatten Geldstrafen nicht oder nur teilweise bezahlt und waren deswegen zur Fahndung und Festnahnme ausgeschrieben - am Flughafen mussten sie dann den Geldbeutel öffnen.

Vom Privatjet in die Zelle

Doch auch Haftstrafen wurden von Erding aus angetreten - selbst wenn man mit dem Privatjet anreist, wie ein 45-jähriger Südafrikaner. Der Mann wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht, die Behörden in Moskau werfen ihm groß angelegten Betrug vor. Nachdem ein Landshuter Amtsrichter den Haftbefehl der russischen Justiz bestätigt hatte, brachten die Bundesbeamten den Festgenommenen in die Justizvollzugsanstalt. Dort muss der Südafrikaner das vom Münchner Generalstaatsanwalt betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.

Gleich drei offene Haftbefehle wegen Betrugs, versuchter Nötigung und Diebstahls sowie zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung im Zusammenhang mit laufenden Strafverfahren abermals wegen Diebstahls und Betrugs und 3.352 Euro Schulden bei der Justiz hatte ein 67-jähriger Schwede. Bei seiner Einreise aus Tunis entdeckten die Bundespolizsten die offenen Forderungen der Justiz.

Weil der Mann die geforderten Geldbeträge nicht bezahlen konnte, muss der Rentner das nächste halbe Jahr in der JVA Stadelheim verbringen.

Zelle oder Zahlen? Zahlen!

Den Abschluss des Festnahmemarathons machte ein 54-jähriger Deutscher, der den Bundespolizisten mit zwei Haftbefehlen wegen Erschleichens von Leistungen im Gepäck bei seiner Ankunft aus dem rumänischen Temeschwar in die Arme lief. Nachdem Richter in Berlin den Westfalen 2014 zu 240 Euro und 2015 zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt, er aber die Richtersprüche bis dato offenbar ignoriert hatte, stellten ihn die Bundespolizisten jetzt vor die Wahl: 46 Tage Haft oder bezahlen.

Der 54-Jährige entschied sich für das Öffnen der Geldbörse und durfte daher nach Zahlung von insgesamt 844 Euro inklusive Verfahrenskosten seine Reise fortsetzen.

 

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