Flughafen München: 200 tote Vögel in Koffer!

Münchner Zollbeamte entdecken bei einem Fluggast tote Singvögel im Koffer. Der Italiener hatte sie in Osteuropa selbst gejagt - kein Einzelfall.
von  düa
200 tote Feldlerchen und Wiesenpieper wollte der 65-jährige Italiener mit nach Hause nehmen. Der Zoll beschlagnahmte die toten Singvögel.
200 tote Feldlerchen und Wiesenpieper wollte der 65-jährige Italiener mit nach Hause nehmen. Der Zoll beschlagnahmte die toten Singvögel. © dpa

München - 200 Tote Feldlerchen und Wiesenpieper, feinsäuberlich verpackt in Plastikbeutel - ein Singvogel-Jäger aus Italien ist Zollbeamten am Münchner Flughafen ins Netz gegangen. Wie das Hauptzollamt am Mittwoch mitteilte, war der 65-Jährige vergangene Woche von einer Jagdtour aus Rumänien zurückgekehrt. Dort hatte er die Vögel erlegt, um sie zu Hause im Kreise der Familie zu verspeisen.

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Das kommt häufiger vor, als man denkt. Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) spricht von einem regelrechten "Jagdtourismus": Hunderttausende Vögeln würden jedes Jahr in Koffern illegal von Osteuropa nach Italien gebracht - auch durch Deutschland. Weil die Jagd auf Singvögel verboten ist und auch in Italien auf immer weniger Gegenliebe stößt, weichen die selbst ernannten Feinschmecker nach Osteuropa aus. 2006 war am Flughafen München ein Vogelschmuggler aufgeflogen, der fast 2000 Vögeln im Gepäck hatte.

Laut LBV stehen in Europa alle wildlebenden Vögel unter Naturschutz. Besitz und Jagd seien in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten. Staaten wie Rumänien, Bulgarien oder Kroatien setzten diese Schutzgesetze aber nur selten bis gar nicht um. In Malta war die Jagd auf Finken wegen einer Übergangsregelung noch bis 2008 erlaubt - weiter gejagt wurde auch danach noch. Anfang Oktober flatterte darum ein Mahnschreiben der EU-Kommission auf den Tisch der maltesischen Regierung: Man solle doch die Einstellung zur Vogeljagd überdenken.

Im aktuellen Fall aus München fällt die Reaktion schärfer aus. Dem Italiener wurde die illegale Jagdbeute abgenommen. Dem 65-Jährigen drohen ein Strafverfahren und eine Geldstrafe von mehr als 1000 Euro.

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