Flughafen: Bundespolizei schnappt Schleuser

Er nahm 300 Euro pro Person, die er illegal nach Deutschland brachte:  Ein griechischer Schleuser ist bei einer Grenzkontrolle der Bundespolizei am Münchner Flughafen aufgeflogen
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Schleuser erwischt: Die Bundespolizei prüft am Flughafen München Dokumente
Bundespolizeiinspektion Flughafen München Schleuser erwischt: Die Bundespolizei prüft am Flughafen München Dokumente

Er nahm 300 Euro pro Person, die er illegal nach Deutschland brachte:  Ein griechischer Schleuser ist bei einer Grenzkontrolle der Bundespolizei am Münchner Flughafen aufgeflogen

München - In einem Ermittlungsverfahren der Bundespolizei am Flughafen München verurteilte das Amtsgericht Erding gestern (11. Juli) den griechischen Staatsangehörigen Georgios C. wegen gewerbsmäßiger Einschleusung von Ausländern in Tateinheit mit Ausweismissbrauch in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung für vier Jahre. Zudem hat der Verurteilte noch eine dreijährige Einreisesperre nach Deutschland.

Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass Georgios C. die Dokumente seiner Familie nutzte, um damit Frauen mit Kleinkindern nach Deutschland zu schleusen. Dafür erhielt er nach seinen Angaben 300 Euro pro Person. Die Schleusung über den Flughafen München war dabei nicht die erste, die der Athener durchführte. Eine weitere Schleusung einer Frau mit Kleinkind im Januar nach Berlin konnte ihm nachgewiesen werden.

Aufgeflogen war der 31-Jährige bei einer grenzpolizeilichen Stichprobenkontrolle der Passagiere aus Athen am 25. Februar 2012. Bei der Kontrolle händigte der Mann den Bundespolizisten drei griechische Dokumente für sich, seine Begleiterin und ein Kleinkind aus. Die Dokumente waren zwar alle echt, aber die 24-Jährige und das einjährige Kind waren nicht die rechtmäßigen Eigentümer. Die Bundesbeamten nahmen den Griechen deshalb wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Strafanzeigen wurde er in die JVA Stadelheim eingeliefert, in der er bis zur Gerichtsverhandlung in U-Haft saß.

Die geschleuste afghanische Staatsangehörige mit ihrem Kind stellte ein Schutzersuchen und wurde nach Strafanzeige an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Nach seinen Angaben waren finanzielle Probleme und Drogensucht die Gründe für sein Handeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Die Bundespolizei kontrolliert pro Tag ca. 36.000 Reisende. Allein in den ersten fünf Monaten diesen Jahres deckte die Bundespolizei am Flughafen München 330 Urkundendelikte auf. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleichzeitraum des Vorjahres um ca. 37%. Insgesamt 226 Schleusungsdelikte konnten Bundespolizisten vereiteln. Das sind über 10% mehr als im Vorjahreszeitraum.

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