Flüchtlinge: Die Sorgen der Justiz

Amtsgerichts-Präsident Reinhard Nemetz zieht Bilanz: Die Verfahren wegen Vormundschaft gehen zurück, das Sprachenproblem bleibt.
von  John Schneider
Der Präsident des Amtsgerichts: Reinhard Nemetz zog am Donnerstag Bilanz.
Der Präsident des Amtsgerichts: Reinhard Nemetz zog am Donnerstag Bilanz. © jot

München - Vom Präsidenten über Richter und Rechtshelfer bis zum Gerichtsvollzieher: Im Jahre 2015 haben 1252 Justizbeamte und -angestellte den Betrieb am Münchner Amtsgericht aufrecht erhalten. Zivilklagen nahmen um 3,9 Prozent zu, mit Vergleichen konnten 20 Prozent der Verfahren frühzeitig beendet werden. Diese Zahlen nannte Amtsgerichts-Präsident Reinhard Nemetz bei der Jahrespressekonferenz am Donnerstag.

Einen großen Teil der Aufmerksamkeit nahmen 2015 laut Nemetz Sorgerechts- und Vormundschaftverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Anspruch. 3780 Kinder und Jugendliche wurden vom Amtsgericht in dieser Weise betreut. Im Vorjahr waren es noch 1342.

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Fast ein Drittel der betroffenen Kinder und Jugendlichen stammt aus Afghanistan. Eritrea (14,26 Prozent), Somalia (10,85) und Syrien (9,76) sind laut Statistik ebenfalls stark vertreten. Mit 16,24 Prozent ist zudem der Anteil der minderjährigen Flüchtlinge unbekannter Herkunft weiter hoch.

Doch es gibt ein Positivum: Der Trend hat sich umgedreht. Seit November 2015 gehen die Zahlen drastisch auf etwa ein Drittel zurück. Nemetz nennt die Gründe: Auf Initiative des Amtsgerichts stellt das Jugendamt erst dann einen Antrag auf Bestellung eines Vormunds, wenn klar ist, dass der minderjährige Flüchtling auch im Bezirk des Amtsgerichts bleibt. Hinzu komme, dass die Stadt München ihr Aufnahmesoll erfüllt hat und weniger Flüchtlinge zugewiesen werden.

„Die hohe Zahl von Flüchtlingen wirkt sich bisher nicht auf die Zahl der Strafverfahren aus“, stellt Nemetz fest. Rückfragen bei Richtern haben ihm diesen Eindruck bestätigt. Allen Unkenrufen in den sozialen Medien zum Trotz, hat es beim Amtsgericht bei der Zahl der Strafverfahren insgesamt sogar einen Rückgang um 3,4 Prozent gegeben. Trotz der vielen Flüchtlinge 2015 sind auch Verfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz nur wenig von 291 (2014) auf 298 gestiegen.

Ein Problem bleibt. Strafverfahren gegen Flüchtlinge sind aufwändig. Ein Grund: fehlende Ausweispapiere. Dann müsse erst sehr kostspielig ein Gutachten über das Alter erstellt werden. Das ist schon deshalb wichtig, weil das Alter über die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts entscheidet.

Probleme bereiten den Amtsrichtern auch fehlende Dolmetscher seltener Sprachen oder der etwaige Umzug von Flüchtlingen, die von den Behörden anderswo untergebracht wurden. Dann muss der derzeitige Aufenthalt erst ermittelt werden.

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