Fingernägel oder Messer – das ist hier die Frage

Vor dem Landgericht wird ein versuchter Totschlag verhandelt. Doch es gibt einige Widersprüche.
von  John Schneider
Der Angeklagte Abdulkadir U. mit der Dolmetscherin und seinem Strafverteidiger Alexander Eckstein.
Der Angeklagte Abdulkadir U. mit der Dolmetscherin und seinem Strafverteidiger Alexander Eckstein. © Petra Schramek

Vor dem Landgericht wird ein versuchter Totschlag verhandelt. Doch es gibt einige Widersprüche.

In der Anklage wegen versuchten Totschlags steht, dass Abdulkadir U. (Alter unklar, laut Gutachten der Rechtsmedizin mindestens 21) mit einem Tafelmesser auf seinen Kontrahenten losgegangen sei. Doch bei der Befragung des Opfers kommen Zweifel auf. Der Angeklagte selbst sagt, dass er nur mit seinen langen Fingernägeln verletzt habe.

Zu dem Streit war es im Juli 2016 bei der Essensausgabe in einer Oberhachinger Asylbewerberunterkunft gekommen, berichtet das Opfer (23): "Ich wollte zwei Säfte haben, doch die Frau an der Ausgabe sagte, ich müsste erst einmal einen Saft austrinken, bevor ich den nächsten bekommen würde." Das erboste den jungen Mann aus Nigeria. Es kam zum Streit mit dem angeklagten Somalier, der sich einmischte.

Kein Wachmann hat ein Messer gesehen

Dieser habe ihn bespuckt, sagt das Opfer. Er habe daraufhin mit Brot geworfen. Dann sei es zur Attacke gekommen. Abdulkadir U. sei mit einem Tafelmesser auf ihn zugegangen, er sei ausgewichen. Als sein Kontrahent zustechen wollte, habe er nach dessen Hand gegriffen.

Von den Wachmännern habe aber keiner ein Messer gesehen, sagt der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann. Doch der Zeuge besteht darauf: "Es war hundertprozentig ein Messer. Wenn ich nicht ausgewichen wäre, wäre ich jetzt tot."

Tatsächlich wurden nach dem Vorfall Verletzungen am Hals und am rechten Unterarm festgestellt. Allerdings war der 23-Jährige nur leicht verletzt worden. Die Ermittler kamen dennoch zu dem Schluss, dass es nur einem glücklichen Zufall zu verdanken sei, dass der Nigerianer nicht schwer oder gar lebensgefährlich verletzt wurde.

Der Prozess wird fortgesetzt.


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