Finanzkrise: Münchner Rentnerin will Hilfe vom Bund

Die Banken bekommen Hilfe, Privatpersonen nicht: Deshalb klagt jetzt eine Münchner Rentnerin. Sie hatte in Lehman- Zertifikate investiert und dabei ihr Vermögen verloren.
von  Abendzeitung
In ganze Deutschland sind die Proteste groß.
In ganze Deutschland sind die Proteste groß. © dpa

MÜNCHEN - Die Banken bekommen Hilfe, Privatpersonen nicht: Deshalb klagt jetzt eine Münchner Rentnerin. Sie hatte in Lehman- Zertifikate investiert und dabei ihr Vermögen verloren.

Der umstrittene Banken- Rettungsschirm zur Stabilisierung des Finanzmarktes steht beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Eine geprellte Rentnerin aus München hat Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Privatpersonen aus dem Gesetz eingereicht.

Die 68-Jährige habe einen Totalverlust erlitten, weil sie vor zwei Jahren Zertifikate im Wert von 40 000 Euro gekauft hatte, sagte ihr Anwalt. Das staatliche Bankenrettungspaket verstoße nach ihrer Ansicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ziel der Klage sei es, dass normale Bankkunden ebenso wie die Geldinstitute vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes profitierten.

"Für private Anleger gibt es keine Unterstützung", sagt der Anwalt

„Der Staat hilft nur den Banken, ihre Liquiditätsengpässe zu überwinden“, erklärte Anwalt Peter Mattil in München. Die Institute dürften ihre wertlosen oder gefährdeten Wertpapiere an den Sonderfonds übertragen. „Für die Risikooptionen der rund 50 000 privaten Anleger gibt es dagegen keine derartige Unterstützung.“ Dabei hätten sie dieselben Papiere gekauft wie die Banken. „Ich habe höchste Zweifel, dass dieses Gesetz gerechtfertigt ist“, sagte der Jurist.

Seine Mandantin besitze keine besonderen Kenntnisse im Bereich von Kapitalanlagen, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. „Ihre als konservativ oder risikoarm zu bezeichnende Einstellung zu Geldanlagen war der Dresdner Bank AG durch die langjährige Kundenbeziehung bekannt.“

Lehman-Zertifikate auf Anraten der Bank gekauft

Das Zertifikat der US-Bank Lehman Brothers sei der Frau als ausgezeichnete Kapitalanlage empfohlen worden. „Die Beschwerdeführerin hatte keinen Anlass, an der Geeignetheit des Produkts für sie zu zweifeln und ließ den Berater gewähren“ heißt es weiter. Durch den Verlust habe sie mehr als die Hälfte ihres angesparten Vermögens verloren. Ihre Altersversorgung sei daher gefährdet.

Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Frau als zulässig annimmt und verhandeln wird. „Das ist die erste Hürde“ sagte Mattil. Es habe bereits ein Anleger einer anderen Bank erfolglos geklagt, dabei allerdings nicht die Ungleichbehandlung angekreidet, sondern die Verletzung von Eigentum. (dpa)

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