Finanzamt pfändet falsches Konto
MÜNCHEN - Schock im Urlaub: Als Günter Bardt (53) beim Camping-Urlaub in Italien Geld abheben wollte, zog der Bankautomat seine EC-Karte ein. Bei der zweiten Karte dasselbe Spiel. Auch die Kreditkarte wurde geschluckt. Völlige Ratlosigkeit bei dem IT-Systemberater:
Der Unterhachinger (Anwalt Alexander Vogt) und seine Frau Inge (50) standen plötzlich ohne einen Cent da und hatten eigentlich noch zwei Wochen Urlaub in der Nähe von Jesolo vor sich. Jetzt verklagt das Paar den Freistaat auf Schadenersatz. Denn Auslöser der Finanzkrise war ein Bußgeldbescheid für den Sohn Stefan (26) gewesen, der von einem Sachbearbeiter des Finanzamtes an die falsche Adresse, nämlich die der Eltern gerichtet wurde.
Ein Pfändungs- und Einziehungsbeschluss des Zentralfinanzamtes über 103 Euro wurde dann an die Bank weitergeleitet. Die sperrte sämtliche Konten des Vaters. Das Paar saß völlig unvorbereitet auf dem Trockenen.
1.967 Euro unter anderem für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, Telefon- und Mahngebühren macht Günter Bardt geltend. Dazu komme noch ein Schmerzensgeld von 1250 Euro für seine Frau und ihn: „Ich leide seit einem Schlaganfall unter Bluthochdruck. Der Stress hat mir geschadet.“
In aller Eile versuchte das Paar noch in Padua bei einer italienischen Bank die Sache zu richten. Doch auch dieser Versuch scheiterte. „Wir konnten nichts mehr machen.“ Benzin hat man sich vom Nachbarn leihen müssen oder mit ADAC-Kreditkarte bezahlt.
Der Vater hatte bereits früher einmal einen Bußgeldbescheid für den Sohn von seinem Konto überwiesen, darauf war der Vorsitzenden Richterin zufolge die Verwechslung zurückzuführen. Zwar liege ein Fehler des Sachbearbeiters vor, der genauer hätte überprüfen müssen, ob der Zahlungspflichtige mit dem tatsächlichen Kontoinhaber identisch war. Die Richterin sieht darin aber nur eine Fahrlässigkeit. Auch die Bank hätte besser reagieren können, findet das Gericht. Es hätte schließlich auch die Möglichkeit bestanden, die 103 Euro zu überweisen und die Konten dadurch wieder frei zu schalten. Die totale Sperrung sei „unverhältnismäßig“ gewesen.
Ein Vergleich scheint möglich. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass es schwer wird, den Nachweis zu führen, dass das Paar durch den Stress Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Falls kein Vergleich zustande kommt, will die 15. Zivilkammer ihr Urteil sprechen.
John Schneider
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