Filialleiterin vor Gericht: Prada um viel Geld geprellt

Die ehemalige Filialleiterin Esther H. (39) soll genau 98 597,90 Euro aus der Ladenkasse in die eigene Tasche umgeleitet haben. Jetzt steht sie dafür vor Gericht. Ihr droht eine Haftstrafe.
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MÜNCHEN - Die ehemalige Filialleiterin Esther H. (39) soll genau 98 597,90 Euro aus der Ladenkasse in die eigene Tasche umgeleitet haben. Jetzt steht sie dafür vor Gericht. Ihr droht eine Haftstrafe.

Esther H. (39), gefeuerte Store-Managerin bei Prada München, soll genau 98 597,90 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Jetzt muss sie sich wegen Untreue vor einem Münchner Schöffengericht verantworten. „Ich habe mir kein Geld aus der Kasse genommen. Ich kann bis heute nicht sagen, wer es war“, beteuert die Angeklagte vor Gericht und sagte weiter: „Den Schlüssel für den Tresor und das Geschäft hatten mehrere Angestellte.“

Laut Anklage soll sie im Zeitraum vom 11. Juni bis 15. Juli 2008 elf Mal die Einnahmen nicht in das vorgeschriebene „Save-Pack“ und anschließend in den Tresor an der Geschäftsfiliale in der Residenzstraße 10 gesteckt haben. Mehrmals hatte die Deutschland-Zentrale eine ordentliche Abrechnung bei der Angeklagten angemahnt.

Ende Juli 2008 wurden schließlich die Ermittlungen eingeleitet. „Wir wollten zunächst nicht glauben, dass eine unserer Managerinnen so etwas tut“, sagte eine Führungskraft aus der Zentrale vor dem Schöffengericht.

Als der Fall aufflog, war den Kollegen klar, warum Esther H. bei 2500 Euro netto im Monate so teuren Schmuck kaufen konnte. Esther H. behauptet allerdings: „Das Geld habe ich von Bekannten, Verwandten und Freunden.“ In bar. Ein guter Freund habe ihr 15 000 Euro geschenkt. Dieser Freund kann nicht mehr als Zeuge gehört werden. Nach einer OP am Kopf leide er an Gedächtnislücken.

Auch teure Prada-Kleider soll Esther H. unberechtigt an sich genommen haben, obwohl sie sich im Jahr für 5600 Euro Prada-Kleider aussuchen und behalten darf.

Die Richterin ermahnte die Angeklagte, dass sie ohne Geständnis nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann, sondern ins Gefängnis muss. Zivilrechtlich muss Esther H. damit rechnen, dass Prada das unterschlagene Geld einklagen wird – ob sie nun verurteilt oder freigesprochen wird. Denn als Managerin hätte nur sie oder ihre Vertretung Zugriff auf die Tageseinnahmen haben dürfen. Der Prozess dauert an. th

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