Feuerwerk zum Jahreswechsel: Zoll kündigt vermehrt Böller-Kontrollen an

München - Ein paar Böller gehören für viele Münchner zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu, das Hauptzollamt Rosenheim hat wenige Tage vor Silvester wichtige Tipps parat.
Vorsicht beim Erwerb von Pyrotechnik mit unbekannter Herkunft
Denn mit Blick aufs Feuerwerk gilt es einiges zu beachten – das geht schon beim Kauf los. "Der Laie ist kaum in der Lage zu erkennen, bei welchen Feuerwerkskörpern die für Deutschland geltende maximale Netto-Explosivstoffmasse überschritten ist", wird Ralph Madaj, auf diesem Gebiet erfahrener Zollbeamter bei der Kontrolleinheit Verkehrswege München, in einer entsprechenden Mitteilung zitiert.
Es sei Vorsicht geboten beim Erwerb von Pyrotechnik mit unbekannter Herkunft und mit mangelnder Verarbeitung sowie beim Kauf im Ausland – auch in anderen EU-Staaten.
Silvester-Knaller: Zoll bereitet sich im Großraum München auf intensivere Kontrollen vor
Der Zoll weist darauf hin, dass die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar ist. Dies gelte auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte: "Der Zoll sieht sich daher in einer seiner wichtigen Aufgaben bestärkt, den Menschen und die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen. Könnte doch im schlimmsten Fall die Verwendung bestimmter Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben haben."
Die Einheiten des Hauptzollamts Rosenheim bereiten sich auch im Großraum München auf intensivere Kontrollen vor, was die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes angeht.
Transport von Böllern im Auto kann zu lebensgefährlichem Risiko werden
Da es sich um Sprengstoff handle, sei dieser "umgehend zu beschlagnahmen und im Rahmen eines Notfalltransports zu einem sicheren Lagerort zu bringen".
Der Zoll warnt davor, dass sich die Feuerwerkskörper unter bestimmten Umständen selbst entzünden können – deshalb werde bereits der Transport im Pkw zu einem lebensgefährlichen Risiko.
"Wer sich selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will – für den gilt: Finger weg von in Deutschland nicht erlaubtem Feuerwerk oder Böllern ohne CE-Kennzeichen!", rät Andreas Mayr, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein. Die Erfahrung zeige, dass die Justiz in diesem Zusammenhang rigoros und zügig urteile, Freiheitsstrafen und empfindliche Geldstrafen verhänge.
Weitere Infos, für welche Kategorien bestimmter Feuerwerkskörper besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, stellt der Zoll unter diesem Link zur Verfügung.