Feilitzschstraße: Hier bleibt's weiterhin gesperrt

Um "Gefahren für Leben und Gesundheit" zu verhüten, hält die Stadt die Sperrzone mit Feilitzschstraße und angrenzenden Bereiche weiter aufrecht. Nur Personen mit "berechtigtem Interesse" haben nach Anmeldung zutritt.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die schraffierte Fläche bleibt laut Stadt weiterhin Sperrzone.
KVR Die schraffierte Fläche bleibt laut Stadt weiterhin Sperrzone.

Um "Gefahren für Leben und Gesundheit" zu verhüten, hält die Stadt die Sperrzone mit Feilitzschstraße und angrenzenden Bereiche weiter aufrecht. Nur Personen mit "berechtigtem Interesse" haben nach Anmeldung zutritt.

München - Eigentlich hatte es erst geheißen, dass die Feilitzschstraße im Laufe des Donnerstags wieder entsperrt werden soll. Doch Donnerstagabend wurde von der Feuerwehr mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt München eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zur Sperrung der Straße und angrenzender Bereiche erlassen hatte.

 Wie die Stadt in ihrem Schreiben mitteilte, umfasst die Sperrzone jeweils ab der Straßenmitte einschließlich des Gehweges die Haimhauserstr. 2 bis 6 (gerade Hausnummern), die Marktstr. 1 bis 5 (ungerade Hausnummern), die Feilitzschstr. 1 bis 13 (beidseitig) und die Münchner Freiheit 2 bis 6 (gerade Hausnummern) sowie den nördlichen Gehweg der Franzstraße zwischen Leopoldstr. 82 und Franzstr. 8. Die Feilitzschstraße selbst zwischen den Hausnummern 1 bis 13 darf in ihrer Gesamtheit nicht betreten werden.

Die schraffierte Fläche auf der Karte bleibt Sperrzone

 

Ohne vorherige Anmeldung beim Kontrollposten und Nachweis eines berechtigten Interesses ist jegliches Betreten der Sperrzone demnach untersagt. Die Stadt weist außerdem nachdrücklich darauf hin, dass das Betreten ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Bis zum Abschluss von ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen dürfen die berechtigten Personen, das sind laut Stadt Eigentümer oder deren Beauftragte, die Sperrzone nur am Kontrollpunkt der Polizei betreten. Die berechtigten Personen müssen sich bei den vor Ort tätigen Polizeidienstkräften vor Zutritt in die Sperrzone anmelden und ausweisen sowie ihr berechtigtes Interesse darlegen.

MIt der Allgemeinverfügung bestätigt die Stadt schriftlich die am 29. 08. durch Einsatzkräfte vor Ort mündlich bekannt gegebene Anordnung zur Einrichtung einer Sperrzone. Wann die Sperrzone aufgehoben wird soll durch die Sicherheitskräfte vor Ort und erst nach Abschluss von ausreichenden Sicherungsmaßnahmen bekannt gegeben werden.

Warum weiter gesperrt bleibt, erklärt die Stadt so: Die Maßnahme diene der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, ausgehend von den noch nicht als verkehrssicher freigegebenen Gebäuden, der Sicherung der Gebäude vor unbefugtem Betreten und dem Schutz des Eigentums.

Hier geht's zur Verfügung der Stadt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.