Fast 90.000 Euro Schaden: BMW-Werkstudent beklaut Arbeitgeber

Der junge Mann sollte eigentlich Automobilteile verschrotten – doch weil er Technik liebt, nahm er die Teile lieber mit nach Hause. Nach gut einem Jahr wurde er erwischt.
von  Lukas Schauer
Die BMW-Zentrale in München.
Die BMW-Zentrale in München. © Peter Kneffel/dpa

München - Angefangen hatte es mit kleineren Teilen, etwa einfache Kabel. Am Ende aber waren es ganze EDV-Geräte im Wert von Tausenden Euro. 188 Teile insgesamt stahl der 23-jährige Informatikstudent zwischen März 2018 und Februar 2019. Gesamtschaden: Fast 90.000 Euro.

Dafür hat ihn das Jugendschöffengericht nun zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 23-Jährige war als Werkstudent bei BMW in der Verschrottung tätig. Dort schlachtete er Autos aus – und konnte nicht an sich halten.

Diebstahl: BMW-Werkstudent verurteilt

Kurz vor Ende seiner Tätigkeit verschaffte er sich sogar noch mittels eines technischen Geräts die Zugangsdaten anderer Mitarbeiter, um damit weiterhin den Zutritt zum Werksgelände zu erhalten und weitere Gegenstände zu stehlen.

Irgendwann wurde der Werkschutz auf den jungen Mann aufmerksam und observierte ihn. Die alarmierte Polizei nahm ihn dann schließlich auf dem Heimweg fest. Der 23-Jährige musste in U-Haft.

Vor Gericht gestand der junge Mann die Diebstähle: "Ich habe dort angefangen zu arbeiten und wir sollten bestimmte Teile zerstören und verschrotten. Ich bin seit Kind auf an Technik interessiert. Da fällt es einem schwer so etwas zu verschrotten. Anfangs habe ich das noch gemacht, aber irgendwann war es mir zu schade. Uns wurde auch gesagt, dass wir das nicht machen dürfen da es schadhaft ist, wenn es der Konkurrenz in die Hände fällt."

Der 23-Jährige sagte, dass er für sich dachte, dass diese Regel nicht für Kleinteile gelten würde und nicht so problematisch sei. Dies sei der Anfang der Diebstähle gewesen. "Es war mir nicht bewusst, dass ich etwas falsch mache. Für mich ist es schwierig, Grenzen zu erkennen. Ich wollte die Gegenstände nicht verkaufen, oder (die Firma, Anm. d. Red.) schädigen. Später hat sich das auch auf Sachen ausgedehnt, die im Lager waren und nur auf eine Verwendung gewartet haben. Ich denke es waren einfach ähnliche Gedanken dabei. Man hat es nicht hinterfragt."

Bewährungsstrafe für diebischen Werkstudenten

Eine Gutachterin attestierte bei dem Studenten das Asperger-Syndrom, sah die Schuldfähigkeit bei leicht überdurchschnittlicher Intelligenz aber als nicht beeinträchtigt an.

Das Schöffengericht verhängte schließlich die Strafe zur Bewährung. "Zu seinen Gunsten war zu sehen, dass er in vollem Umfang geständig ist, dass er bislang keine Voreinträge hat, dass er sich drei Wochen in U-Haft befand und die Gegenstände zurückgegeben wurden", begründete die Richterin das Urteil, das rechtskräftig ist.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.