Fan fast blind: Rocker bekommt Bewährungsstrafe

MÜNCHEN - Er hatte einen Fan durch einen Flaschenwurf so schwer verletzt, dass dieser fast erblindete: Der Bassist der Rockband "Black Rebel Motorcycel Club" (BRMC) ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter befand den 33 Jahre alten Musiker der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Er sah es als erwiesen an, dass Been bei einem Konzert im Münchner Club "Backstage" im Mai eine Flasche über den Rücken ins Publikum geworfen hatte. Dabei wurde ein Konzertbesucher am Auge getroffen und so stark verletzt, dass er auf diesem Auge nur noch hell und dunkel unterscheiden kann.
Der Rocker aus Los Angeles hatte die Vorwürfe bereits zu Prozessbeginn weitgehend eingeräumt und sich für seine Tat entschuldigt "Ich möchte Ihnen mein tiefstes Mitgefühl ausdrücken", wandte sich Been an sein Opfer, einen 46 Jahre alten Physiker. Bereits wenige Tage nach dem Zwischenfall während des Konzerts hatte sich der Musiker auch schriftlich bei dem Mann entschuldigt. Dieser erklärte, die Flasche sei ihm "wie aus dem Nichts" ins Gesicht geflogen. Er wurde am Auge getroffen, bei dem sich in der Folge die Hornhaut ablöste. Er musste sofort operiert werden. Laut einem sachverständigem Augenarzt werden noch weitere Operationen an dem Auge nötig werden.
Been erklärte, er habe aus der mit Wasser gefüllten Plastikflasche getrunken und sie dann hinter sich geworfen, da er den Deckel verloren hatte und fürchtete, sie könnte umkippen und die Bühnenelektronik beschädigen. Während des Konzerts habe er nicht mitbekommen, dass jemand durch den Wurf verletzt wurde. Auf das Strafmaß hatten sich die Prozessbeteiligten im Rahmen eines Rechtsgesprächs geeinigt, zu dessen Regelungen auch gehört, dass Been dem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 18. 500 Euro zahlt und für alle Behandlungskosten aufkommt. "Im deutschen Strafrecht ist das ein erheblicher Schmerzensgeldbetrag", erklärte Staatsanwalt Andres Franck. 3.500 Euro der Gesamtsumme hat Been bereits im Vorfeld des Prozesses gezahlt.
dapd