Familienvater will Kinder nach Libyen entführen

Nach einem Familienstreit wollte ein Vater seine beiden Söhne ohne das Einverständnis der Mutter nach Libyen bringen. Weil er kein Rückflugticket hatte flog er auf.
von  dpa

München – Ein lybischer Staatsangehöriger versuchte gestern Abend (3.April) mit seinen beiden Kindern im Alter von fünf und einem Jahr ohne Wissen der Mutter aus Deutschland auszureisen. Der kontrollierende Bundespolizist schöpfte Verdacht und untersagte die Ausreise.

Der in Deutschland lebende 37-Jährige wollte mit seinen beiden leiblichen Söhnen nach Istanbul und vor dort weiter nach Libyen fliegen. Die Kinder waren im Reisepass des Vaters eingetragen. Der Beamte befragte den Familienvater bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle über die Reise und den Verbleib der Ehefrau. Der Reisende gab an, dass er Urlaub bei seinen Eltern ohne seine Frau machen wolle. Er konnte auf Nachfrage aber keine Einverständniserklärung der Mutter zur Reise der Kinder vorlegen.

Der Beamte bestand auf eine genaue Klärung der Situation. Der Libyer rief daraufhin seine ägyptische Ehefrau an. Diese gab gegenüber dem Beamten sofort an, mit der geplanten Reise nicht einverstanden zu sein. Eine genauere Verständigung war aufgrund von Sprachbarrieren nicht möglich. Die Bundespolizei untersagte aufgrund der Aussage die Ausreise und nahm die drei Personen mit zur Dienststelle.

Die anschließenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht der Kindesentziehung. Der Mann war mit seinen beiden Kindern nach einem Familienstreit zum Flughafen München gefahren und kaufte sich dort Tickets nach Istanbul. Ein Rückflugticket gab es nicht. Die Geburtsurkunden der Kinder sowie weitere wichtige Unterlagen waren im Reisegepäck verstaut.

Die telefonische Befragung der Mutter konnte mit einer zugeschalteten Dolmetscherin fortgesetzt werden. Das Sorgerecht üben beiden Eltern gemeinsam aus. Nach Abschluss der Befragung wurden die Kinder durch die Landespolizei Bayern zu Ihrer Mutter gefahren. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen des Verdachts der Kinderentziehung übernahm die zuständige Landespolizeidienststelle.

Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt diese Erlaubnis schriftlich unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer, der Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten mitzuführen.

 

 

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