Familiendrama am Ostbahnhof: Betrunkener Vater gefährdet sein Baby

Am Sonntag musste die Polizei einen 34-Jährigen mit auf die Wache nehmen, nachdem er am Ostbahnhof durch sein betrunkenes Verhalten das Leben seiner einjährigen Tochter gefährdete.
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Am Münchener Ostbahnhof torkelte der betrunkene Mann mit seiner Tochter am Gleis herum . (Symbolbild)
Am Münchener Ostbahnhof torkelte der betrunkene Mann mit seiner Tochter am Gleis herum . (Symbolbild) © Bundespolizei

MünchenAm Sonntagabend ist die Bundespolizei am Ostbahnhof zu einem Einsatz gerufen worden, nachdem eine Passantin zwei stark alkoholisierte Männer mit einem Baby entdeckte. Laut Polizeibericht war einer der Männer der Vater des Kindes. Als die Polizei eintraf torkelte der 34-Jährige am Bahnsteig herum und drohte, mit seiner Tochter auf die Gleise zu fallen. Bei dem anderen Mann handelte es sich um den 63 Jahre alten Vater des Mannes.

Mit 2,6 Promille am Ostbahnhof: 34-Jähriger streitet mit Polizisten

Nachdem der Vater sich weigerte, der Polizei seinen Ausweis zu zeigen, wurden die drei von den Beamten mit auf die Wache genommen, wogegen der 34-Jährige sich wehrte. Auf der Dienststelle schwang der Mann das Kind, das noch nicht einmal ein Jahr alt ist, durch die Luft und weigerte sich nach Angaben der Polizei, es im Wagen zu lassen. Zum Schutz des Kindes wurde es von seinem Vater getrennt. Darauf reagierte er aggressiv und beleidigte die Beamten, die ihn fesseln mussten.

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Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,62 Promille. Die Polizisten kontaktierten die Großmutter des Kindes, die ihre Enkelin in Obhut nahm. Der Mann konnte die Wache nach Abschluss aller Maßnahmen verlassen. Gegen ihn wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt.

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11 Kommentare
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  • glooskugl am 31.07.2023 15:41 Uhr / Bewertung:

    Gut aufgepasst , aber einmal reicht hier nicht, da muss man penetrant dranbleiben.Aber ob das unsere Behörden schaffe, ich bin mir nicht sicher...die sind ja eh schon abgestumpft...

  • Witwe Bolte am 31.07.2023 14:34 Uhr / Bewertung:

    Von der Mutter liest man nichts.......
    Von dem Kindsvater sollte sie sich scheiden lassen, den kann sie abschreiben. Sofern sie überhaupt mit dem verheiratet ist.
    Und hoffentlich wird das Jugendamt informiert.

  • The real Henry am 31.07.2023 18:05 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Die Mutter war auch nicht dabei. Also warum sollte man was über sie lesen?

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