Familie Finck: Verhärtete Fronten in Münchner Erbstreit

1985 verzichtete Helmut von Finck (60) auf Erbansprüche. Für viel zu wenig Geld, findet er heute und klagt.
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Im Flur des Justizpalastes: Kläger Helmut von Finck und seine Verlobte Kerstin Brieskorn.
jot Im Flur des Justizpalastes: Kläger Helmut von Finck und seine Verlobte Kerstin Brieskorn.

München - Helmut von Finck (60) fühlt sich gelinkt. Von der eigenen Familie. Im Jahre 1985 unterschrieb der damals 25-Jährige eine notarielle Vereinbarung, verzichtete für 65 Millionen Mark auf Erbansprüche inklusive der Beteiligungen an der Privatbank Merck, Finck & Co. 65 Millionen waren viel zu wenig, glaubt der Sohn des 1980 verstorbenen Milliardärs August von Finck sen. heute.

Im Jahre 2009 reichte Helmut von Finck Klage ein. Seine Halbbrüder hätten damals auch gegen testamentarische Anordnungen des Erblassers verstoßen, argumentiert er. In den vergangenen zehn Jahren wurden in dem Verfahren eine Vielzahl von Zeugen zur Frage der Geschäftsfähigkeit des Klägers zum damaligen Zeitpunkt vernommen und mehrere Gutachten erstellt.

Erbstreit dauert mittlerweile fast 10 Jahre

Helmut von Finck habe 1985 unter anderem Drogen und Alkohol konsumiert, sagen seine Anwälte, sei nicht in der Lage gewesen, das Ausmaß des Vertrages zu überblicken und sei auch nicht beraten worden. Dem widersprechen die Anwälte der Gegenseite. Die Verhandlungen hätten beinahe ein Jahr gedauert, Helmut von Finck sei beraten worden und das Angebot wurde im Zuge der Verhandlungen auch mehr als verdoppelt.

Die Bank habe sich damals in einer prekären Situation befunden, deshalb seien die 65 Millionen Euro durchaus angemessen und von der Bank auch nicht leicht aufzubringen gewesen.

Die Zivilkammer des Landgerichts versucht am Freitag noch einmal das Unmögliche: nach zehn Jahren beide Parteien mit einem Vergleichsvorschlag doch noch zufriedenzustellen. Doch die Fronten sind verhärtet, die vorgeschlagenen 70 Millionen Euro sind dem Kläger zu wenig.

Seine Entscheidung will das Gericht am 16. August bekannt machen.

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