Falscher Liebermann: Duo vor Gericht
Betrugsprozess: Zwei Männer haben einem Münchner Auktionshaus eine Fälschung des Berliner Impressionisten angedreht.
München 2,6 Millionen Euro: So viel brachte die Versteigerung eines Max-Liebermann-Bildes aus der Sammlung Gurlitt im Juni ein. Keine Frage mit dem Werk des deutschen Impressionisten (1847-1935) lässt sich viel Geld machen. Das sollen auch zwei Männer (59, 60) versucht haben, die jetzt im Landgericht auf der Anklagebank sitzen.
Die beiden reichten einen angeblichen Liebermann bei einem Münchner Auktionshaus ein. Das vereinbarte Mindestgebot: 160 000 Euro. Doch bevor die Auktion startete, flog der Schwindel auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und klagt die beiden Männer des gemeinschaftlichen versuchten Betruges an. Sie hätten versucht, einen gutgläubigen Ersteigerer um mindestens 160 000 Euro zu prellen.
Doch die beiden sind beileibe nicht die einzigen, die sich an dem vermeintlichen Max-Liebermann-Bild bereichern wollten. Bis das Bild bei den beiden Angeklagten landete, wanderte es nämlich gleich durch mehrere Hände. Nicht jeder nahm es dabei mit der Wahrheit so ganz genau.
So gab die ursprüngliche Eigentümerin – sie hatte das Bild geerbt – als Zeugin vor Gericht zu, dass sie wusste, dass das Bild kein echter Liebermann war. Ihr damaliger Freund hatte das Bild einem Experten des Berliner Max-Liebermann-Archivs vorgelegt. Der hatte die Fälschung erkannt. Trotz der Signatur „M. Liebermann“, die sich auf dem Gemälde findet.
Beim Verkauf auf dem Flohmarkt am Fehrbelliner Platz in Berlin überging die Verkäuferin dieses Detail. Sie meinte, der geringe Kaufpreis (700 Euro) und das Flohmarkt-Ambiente seien ausreichend, um klar zu machen, dass das angebotene Bild kein echter Max Liebermann sein könne.
Gut verdient hat auch der Zwischenhändler. 700 Euro bezahlt und sechs Wochen später 6500 Euro von einem der Angeklagten kassiert. Wieder auf dem Flohmarkt am Fehrbelliner Platz. Dem Käufer habe er gesagt, dass er sich nicht sicher sei, ob es ein echter Liebermann sei. Wohl eine starke Untertreibung – ein Experte hatte ihm erklärt, dass es sich um eine Fälschung handele.
Anwalt Peter Pospisil hofft für seinen Mandanten auf eine Wiederholung des Urteils in der ersten Instanz: Freispruch. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der nächste Verhandlungstag steht am 7. Oktober an. Möglich, dass dann auch bereits das Urteil gesprochen wird.
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