Falsche Diagnose: Gebärmutter entfernt

Wegen des falschen Befunds eines Münchner Labors wird einer Kinderärztin die Gebärmutter entfernt - nun klagt sie und fordert 100000 Euro.
John Schneider |
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München - Hanna K. (Name geändert) will 100000 Euro Schmerzensgeld. Der Kinderärztin wurde im Jahre 2009 die Gebärmutter entfernt. Die Entscheidung der Ärzte basierte damals auf dem Befund von Münchner Laborärzten. Die hatten bei einer Gewebeprobe aus der Gebärmutter der damals 48-Jährigen Anzeichen eines bösartigen Tumors diagnostiziert.

Das war falsch, erklärte ein Heidelberger Pathologe gestern vor dem Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts. Also gute Karten für die Klage? Nein. Denn obwohl die Diagnose falsch war, wie auch zwei nachträgliche Untersuchungen des Gewebes in anderen Laboren zeigten, sei dieser Irrtum „kein grober Diagnosefehler”.

Zur Begründung erläuterte der Pathologe, dass die Diagnose kompliziert gewesen sei, es gäbe einen Unsicherheitsfaktor. Die beklagten Pathologen sahen in der Probe Anzeichen eines bösartigen Stromasarkoms. In Wirklichkeit handelte es sich aber um einen gutartigen Tumor, der in der Fachsprache als zellreiches Leyomyom bezeichnet wird.
Hanna K. ist enttäuscht. Sie fühlt sich von den Richtern nicht verstanden. Zwar hat das Gericht noch kein Urteil gesprochen, der OLG-Senat ließ aber keine Zweifel daran, dass er das Urteil des Landgerichts bestätigen und die Klage abweisen werde. 

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