Falschbehauptung? Grüner Landtagsabgeordneter Toni Schuberl vor Gericht

München - Was darf ein bayerischer Landtagsabgeordneter sagen und wo sind auch ihm – trotz Indemnität (Straffreiheit der Abgeordneten bei Äußerungen im Parlament) – Grenzen gesetzt? Dieser Frage spürt am Freitag die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts nach.
Der Fall: Am 17. Juli 2019 hatte der Passauer Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl (37) in einer Landtagsdebatte erklärt, ein ehemaliger Funktionär der Jugendorganisation der AfD sei aus der Bundeswehr entlassen worden, weil die Behörden vermuteten, er plane einen Anschlag auf Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Schuberl stützte seine Äußerungen auf einen österreichischen Zeitungsartikel.
AfD-Abgeordneter sieht Persönlichkeitsrechte verletzt
Der Ex-Soldat stellt den Antrag, dass Schuberl solche Äußerungen untersagt werden. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, da der Abgeordnete unwahre Tatsachen verbreitete. Die Ermittlungen seien wegen angeblicher Waffendelikte eingeleitet worden, das Verfahren wurde dann aber eingestellt. Auch eine Razzia hatte den Verdacht gegen ihn nicht erhärten können. Es sei falsch, dass er wegen Attentatsplänen aus der Bundeswehr entlassen wurde.
Schuberl weist den Vorwurf der Verbreitung unwahrer Tatsachen zurück, verweist auf die politische Aktivität des Antragstellers. Dessen Persönlichkeitsrecht trete daher hinter das Recht auf freie Meinungsäußerung zurück.
Vor Gericht einigt man sich
Hier wird der Prozess grundsätzlich. Artikel 27 der Bayerischen Verfassung sagt zur Indemnität: "Kein Mitglied des Landtags darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden."
Von Bemerkungen im Landtag ist da nicht die Rede. Anders als im Grundgesetz und anderen Länderverfassungen, die auch Straffreiheit für Äußerungen im Parlament vorsehen. Wenn man das Recht so anwende, könne jeder zweite Beitrag im Parlament vor Gericht landen, sagt Schuberl. Doch das Gericht spielt den Ball zurück: Wenn Abgeordneten mehr Redefreiheit zugestanden werden soll, müsste der bayrische Gesetzgeber nachbessern, finden die Richter.
Am Ende einigt man sich darauf, dass Schuberl nicht mehr behaupten wird, der Ex-Soldat sei deshalb entlassen worden, weil vermutet wurde, er plane einen Anschlag. Andere Teile der Schuberl-Äußerungen bleiben davon aber unberührt.
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