Falschaussage: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Zeugen

Die Bundesanwaltschaft will gegen einen Zeugen im NSU-Prozess vorgehen. Sie hat Zweifel an seiner Behauptung, kein V-Mann gewesen zu sein.
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Auch der vorsitzende Richter Manfred Götzl ist sich sicher, dass der Zeuge nicht die Wahrheit sagt.
dpa Auch der vorsitzende Richter Manfred Götzl ist sich sicher, dass der Zeuge nicht die Wahrheit sagt.

München – Der NSU-Prozess ist am Mittwoch nach nur kurzer Verhandlung in eine Pfingstferienpause gegangen. Der einzige geladene Zeuge bestritt zuvor wie schon bei seiner ersten Vernehmung, als V-Mann für den Thüringer Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein. Dies hatte ein V-Mann-Führer ausgesagt. Außerdem hatte das Thüringer Innenministerium eine Aussagegenehmigung für den Zeugen an das Gericht geschickt. Die Bundesanwaltschaft kündigte an, gegen den Mann wegen des Verdachts der Falschaussage ermitteln zu lassen.

Lesen Sie hier: NSU-Trio gewalttätig gegen "klassische Ausländer"

Mehrere Nebenklägeranwälte beantragten Zwangsmittel wegen Aussageverweigerung, was das Gericht aber ablehnte. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, der Zeuge verweigere nicht die Aussage an sich, wohl aber "die wahrheitsgemäße Aussage". An den Zeugen gewandt, fragte Götzl mehrmals vergeblich nach, ob er seine Angaben zu der V-Mann-Tätigkeit nicht doch ändern wollte.

Der Zeuge soll Ende der 90er Jahre Chef der inzwischen verbotenen Organisation "Blood & Honour" in Thüringen gewesen sein. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass er das im Jahr 1998 abgetauchte NSU-Trio mit Spenden unterstützt haben soll.

Lesen Sie hier alles zum NSU-Prozess in München

Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor. Nächster Verhandlungstermin nach den Pfingstferien ist der 9. Juni.

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