Falsch geparkte Polizeiwagen in München: Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Einschätzung zum Fall der falschgeparkten Dienstwagen der regionalen Polizeipräsidenten abgegeben. Das Ergebnis: keine Amtsanmaßung.
von  AZ
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht (Symbolbild).
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht (Symbolbild). © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

München - Bei einem Polizeigottesdienst am 13. Januar sind Dienstwagen der regionalen Polizeipräsidenten falsch geparkt worden. Sie standen an der Frauenkirche, mitten im Halteverbot (AZ berichtete).

Feststellung der Staatsanwaltschaft: Keine Amtsanmaßung

Es folgte eine anonyme Anzeige wegen Amtsanmaßung, weil je eine Polizeikelle in der Windschutzscheibe der Fahrzeuge lag – was bedeutet: Polizei im Einsatz. Doch Polizeipräsidenten sind keine Polizisten, so der Anzeiger.

Nun stellt die Staatsanwaltschaft fest: keine Amtsanmaßung. Das Auslegen einer Kelle in einem Dienstfahrzeug sei von der Amtsbefugnis eines Polizeibeamten umfasst. Das habe aber nichts mit der möglichen Ordnungswidrigkeit (Falschparken) zu tun, die von den Behörden noch geprüft werde.

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