Fall vor Gericht: Stalker würgt sein Opfer

Monatelang terrorisiert Christian W. (59) seine Ex am Telefon, beschimpft sie als "Arschloch" und bedroht sie – dann greift er plötzlich an und würgt sein Opfer
Torsten Huber |
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Christian W. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.
Theo Klein Christian W. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.

Monatelang terrorisiert Christian W. (59) seine Ex am Telefon, beschimpft sie als "Arschloch" und bedroht sie – dann greift er plötzlich an und würgt sein Opfer

München -  „Ich hole mir, was mir zusteht, dumme, saarländische Kuh“, schimpft Frührentner Christian W. ins Telefon. Fast ein halbes Jahr terrorisiert der 59-Jährige seine Ex-Lebensgefährtin Rosi B. (53, Name geändert) mit täglich 20 Anrufen. Er stellt ihr auf der Straße nach, am Ende verfolgt er sie sogar bis in die Wohnung einer Freundin von Rosi B. Dort würgt er sie, schreit: „Ich bring Dich jetzt um!“ Die Polizei ist schnell am Tatort und bringt ihn in die geschlossene Psychiatrie.

Christian W. steht jetzt wegen Nachstellung und vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II. Er ist geständig: „Das stimmt schon. Aber ich kann mich an nichts mehr erinnern, weil ich so rauschig war.“

Nach einer Schilddrüsenkrebs-OP 2004 wird er als berufsunfähig eingestuft. Zwei Ehen hat er hinter sich. Im Juni 2010 lernt er Rosi B. kennen, doch lange hält sie es bei ihm auch nicht aus. Im Dezember 2011 beendet sie die Beziehung. „Meine Lügen ums Geld und mein Alkoholproblem konnte sie nicht mehr ertragen“, so der Angeklagte.

Gleich nach der Trennung geht der Terror los. Täglich schreibt er SMS-Nachrichten und ruft sie an. Auf dem Anrufbeantworter beschimpft er sie als „Arschloch“ und bedroht sie: „Ich schaff’ di!“

Rosi B. ist so verängstigt, dass sie ihre Anzeige und Aussage nicht in dem gläsernen Polizeirevier Vaterstetten machen will. Sie darf ihre Aussage bei der Bundespolizei am Ostbahnhof machen. Den richterlichen Beschluss vom Januar 2012, dass er sie nicht mehr anrufen und verfolgen darf, ignoriert Christian W. Als er sie in der Wohnung ihrer Freundin überfällt, nimmt ihn die Polizei endlich fest.
Damit man den Stalking-Opfern in Zukunft rascher hilft, will Justizministerin Beate Merk eine Gesetzesänderung. Das „beharrliche Nachstellen“ allein soll in Zukunft als „schwerwiegende Lebensbeeinträchtigung“ ausreichen, um die Stalker strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Heute soll das Urteil fallen.

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