Fall Mollath: Bayerns Justizministerin Merk verteidigt sich

Im Fall Gustl Mollath hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ihr eigenes Vorgehen gegen anhaltende massive Kritik verteidigt.
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Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) steht am 14.06.2013 im bayerischen Landtag in München (Bayern), vor Beginn des Mollath-Untersuchungsausschuss, an ihrem Platz.
Peter Kneffel/dpa Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) steht am 14.06.2013 im bayerischen Landtag in München (Bayern), vor Beginn des Mollath-Untersuchungsausschuss, an ihrem Platz.

Im umstrittenen Fall des unfreiwilligen Psychiatriepatienten Gustl Mollath hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ihr eigenes Vorgehen gegen anhaltende massive Kritik verteidigt.

München - Am vergangenen Dienstag war der große Tag des Gustl Mollath im Untersuchungsausschuss, jetzt ist die Justizministerin dran: Beate Merk verteidigt sich – und sagt auch, der Fall lasse sie nicht kalt.

Im Fall des seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath hat sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gegen anhaltende massive Kritik verteidigt. Von Untätigkeit oder Versäumnissen ihrerseits oder ihres Ministeriums könne keine Rede sein, sagte Merk am Freitag im Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtags in München.

Vielmehr habe sie sofort und sehr schnell gehandelt, als dies für sie rechtlich möglich gewesen sei. Als es im November 2012 „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ im Gerichtsurteil gegen Gustl Mollath gegeben habe, habe sie innerhalb einer halben Stunde einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Vorher sei dies nicht möglich gewesen, betonte sie – weil die Wiederaufnahme eines Verfahrens nur unter ganz engen rechtlichen Voraussetzungen möglich sei.

Merk sagte in der Sitzung erstmals, dass sie Mollaths Schicksal nicht kalt lasse. „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt“, sagte die 57-Jährige. Das sei wohl ihrem Amt als Justizministerin geschuldet. Ihr sei nun wichtig, dass aufgeklärt werde, „ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht die Freiheit entzogen wurde“, betonte sie.

Mollath war 2006 wegen Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden – weil er, so das damalige Urteil, seine Frau schwer misshandelt und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath selbst und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Mollath hatte seine damalige Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Kunden beschuldigt, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet. Inzwischen hat allerdings eine Untersuchung der Bank einige von Mollaths Vorwürfen bestätigt. Merk betonte aber im Untersuchungsausschuss, die Vorwürfe wegen Schwarzgeldverschiebungen hätten sich gerade nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollath haben inzwischen beantragt, das Nürnberger Verfahren neu aufzurollen. Dieser Wiederaufnahmeantrag wird derzeit vom Landgericht Regensburg geprüft. Am vergangenen Dienstag hatte Mollath selbst im Ausschuss ausgesagt.

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