Fall Gurlitt: Ermittlungen gegen Zollfahnder

Im Fall des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt wird nun auch gegen zwei Zollbeamte ermittelt. Sie sollen unbefugt Interna aus Akten und Ermittlungsverfahren an Medien weitergegeben haben. Derweil tobt weiterhin ein Streit um das Erbe.
München - Im Zusammenhang mit dem Fall Gurlitt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte des Zollfahndungsamtes München. Ermittelt wird wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des Magazins "Focus" (Samstag).
Bereits Ende September wurden nach Angaben des Behördensprechers Räume des Zollfahndungsamtes in München sowie der Außenstelle in Lindau am Bodensee durchsucht. Daneben gab es Durchsuchungen in den Privatwohnungen der beiden Beschuldigten.
Die Beamten sollen Interna weitergegeben haben
Konkret werde den beiden Männern vorgeworfen, aus einem Ermittlungsverfahren Informationen und Aktenbestandteile unbefugt an Medienvertreter weitergegeben zu haben, hieß es. Es geht um das Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Augsburg im Zusammenhang mit dem Bilderfund gegen den inzwischen verstorbenen Kunstsammler Cornelius Gurlitt geführt hat. Details daraus waren in den Medien veröffentlicht worden. Der "Focus" hatte den Fall Gurlitt am 3. November 2013 öffentlich gemacht.
Damals wurde bekannt, dass im Jahr 2012 rund 1280 wertvolle Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem Haus in Salzburg auf. Bei Hunderten davon bestand Verdacht auf Nazi-Raubkunst. Gurlitt starb am 6. Mai 2014. In seinem Testament hinterließ er seine millionenschwere Bildersammlung dem Kunstmuseum Bern.
Rechtsstreit um Erbe
Seine Cousine hat das Testament angefochten, sie geht davon aus, dass Cornelius Gurlitt nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er sein Testament schrieb. Dem Oberlandesgericht (OLG) München, vor dem der Rechtsstreit um das millionenschwere Erbe Gurlitts läuft, liegt eine 150 Seiten starke Expertise vor, in der Gurlitt als testierfähig gilt.
Bis zum 1. Februar 2016 habe seine Cousine nun Zeit, ihre Stellungnahme beim Gericht abzugeben.