Fall Dreifachmord: Urteil rechtskräftig, Revision verworfen

Das Landgericht sah es damals nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern nachts in deren Haus in Starnberg erschossen hatte. Der Mann hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen.
Der Mitangeklagte war nach Auffassung des Gerichts in die Planung des Mordes eingeweiht und hatte den Haupttäter zum Tatort gefahren. Die beiden hätten Geldnöte gehabt. Das Gericht ging auch davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers im Raum gestanden hatte. Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die Waffen gekommen wäre.
Die Tat hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Der Hauptangeklagte hatte ihm die Tatwaffe in die Hand gelegt, um dieses Szenario vorzutäuschen.