Fall Böhringer: War es ein Auftragsmord?
MÜNCHEN - "Wer führt einen Mord so professionell aus und ist dann so blöd, mit der blutverschmierten Beute bei der Polizei aufzutauchen?" - Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnet die Indizien als „schwindsüchtig“. Wie es jetzt weitergeht in dem Marathon-Prozess.
„Eine Verurteilung fände ich unerträglich.“ Noch einmal warf Anwalt Peter Witting am Dienstag sein ganzes rhetorisches Gewicht in die Waagschale, um das Gericht von Benedikt T.s Unschuld zu überzeugen. Der 33-Jährige soll laut Anklage seine Tante Charlotte Böhringer am 15. Mai 2006 erschlagen haben. Staatsanwalt Martin Kronester forderte erneut lebenslange Haft für den Angeklagten.
Dass ihm dabei die neue Beweisaufnahme keine Silbe wert war, nahmen ihm die Verteidiger übel. Als „schwindsüchtige Indizien“ bezeichnete Witting, was die Ermittler ins Feld führen. Angefangen beim Blut an den bei Benedikt T. gefundenen Geldscheinen seien alle Indizien so mehrdeutig, dass sie sich auch problemlos für den Angeklagten auslegen ließen.
Witting sah in der professionellen Ausführung der Tat einen Hinweis auf einen möglichen Auftragsmord. Doch die Ermittler hätten diese und andere Möglichkeiten viel zu früh ausgeschlossen.
Einen Schlüssel für die Unschuldsvermutung sieht der Anwalt im Verhalten des Angeklagten nach der Tat: Wer führe einen Mord so professionell aus und sei dann „so blöd“ mit der blutverschmierten Beute bei der Polizei aufzutauchen.
Anwalt Stefan Mittelbach zog die Parallele zu einem Fall, bei dem eine Frau aufgrund eines fehlerhaften LKA-Gutachtens unschuldig 888 Tage in Haft saß. Sein Appell ans Gericht: Folgen Sie nicht blind den Sachverständigen! Beide Anwälte forderten Freispruch.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
jot