Fahrlässige Tötung: Ärztin (50) angeklagt

Sie gab schwer krankem Diabetiker (30) nur Mittel gegen Übelkeit
von  Abendzeitung
Die promovierte Ärztin vor Gericht.
Die promovierte Ärztin vor Gericht. © Torsten Huber

MÜNCHEN - Sie gab schwer krankem Diabetiker (30) nur Mittel gegen Übelkeit

Mit einem blauen Aktenordner vor dem Gesicht huschte die promovierte Ärztin Sabine F. (50, Name geändert) in den Münchner Amtsgerichtssaal BZ 64. Sie möchte unerkannt bleiben. Denn der ärztliche Kunstfehler, den ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft, könnte ihre berufliche Existenz zerstören.

Laut Anklage hat sie den schwer kranken Diabetiker Andreas B. (30) falsch therapiert. Folge: Der Patient verstarb einen Tag später in einer Münchner Klinik. „Er sagte, dass er seine Diabetes im Griff hätte. Er bräuchte nur etwas gegen die Übelkeit. Er konnte nicht einmal eine Tasse Tee bei sich behalten“, sagte die Ärztin.

Es war der 30. August 2006, als der Nachtportier eines Hotel in der Schillerstraße um 22.30 Uhr den ärztlichen Notdienst alarmierte. Völlig erschöpft saß Monteur Andreas B., der auf Montage in München war, in seinem Hotelzimmer 312. Er leidet an der „juvenilen Diabetes“. Über eine Insulinpumpe bekam Andreas B. sein Medikament.

„Er hat gesagt, dass ich seine Blutzuckerwerte nicht kontrollieren muss. Er hat sie selber kontrolliert und über die Notrufstelle, bei der solche Patienten registriert sind, abgeklärt“, so Sabine F. (Anwalt Walter Lechner). Sie sagte, sie habe zuvor noch nie eine Insulinpumpe gesehen. Sie sei eine studierte Kinderärztin und habe ihm Mittel gegen die Übelkeit verabreicht. Danach sei sie gegangen.

Am nächsten Tag fand ihn ein Kollege regungslos im Bett. Der rief den Notarzt. Laut Anklage habe sie gegen die „Regeln der ärztlichen Kunst“ gehandelt. Sie hätte sofort Notmaßnahmen einleiten müssen. Der Prozess dauert an. Ein Heilberufegericht muss später entscheiden, ob sie weiter praktizieren darf. th

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