Fahrgast zahlt nicht - und wird von Taxler überfahren

München - "Ich bin nur Deko hier", sagt Fritz B. (57, Name geändert) und lächelt etwas säuerlich. Das mag die Vorsitzende Richterin nicht so stehenlassen. Er sei keine Deko, sagt Elisabeth Ehrl. "Sie sind die Hauptperson." Und das bereits zum zweiten Mal. Taxler Fritz B. war im ersten Prozess im Oktober 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Ausgesetzt auf Bewährung.
Der 57-Jährige hatte im September 2017 auf der Kapuzinerstraße einen betrunkenen Fahrgast überfahren, der nicht bezahlen wollte. Das Landgericht hatte damals nur eine gefährliche Körperverletzung erkannt, nicht aber ein versuchtes Tötungsdelikt.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Mit Erfolg. Die obersten Richter kritisierten, dass die Münchner Richter in ihrem Urteil die Möglichkeit eines versuchten Tötungsdeliktes durch Unterlassung nicht weiter erörtert hatten. Fritz B. soll den hilflosen Mann auf der der Kapuzinerstraße liegend gesehen haben, aber einfach weitergefahren sein. Eine Polizeistreife fand das Opfer kurz darauf.
Fahrgast überfahren: Versuchter Mord?
Am Montag also der Neustart des Prozesses. Staatsanwältin Nina Prantl geht weiter von versuchtem Mord aus. Der Taxler habe mit dem Fahrgast um die 6,50 Euro gestritten, sei neben dem Fahrgast hergefahren. Der Fahrgast soll möglicherweise auf die Motorhaube geklopft haben.
Laut Anklage habe der wütende Taxler dann den Fahrgast ganz bewusst angefahren. Der Mann stürzte. Fritz B. habe nun gefürchtet, seinen Taxischein zu verlieren und habe den Mann wissentlich überrollt und schwer verletzt.
Das Opfer berichtet am Montag, dass es sich an nichts erinnern kann. Der Angeklagte habe sich aber per Brief bei ihm entschuldigt. Fritz B. will sich nicht zu den Vorwürfen äußern, erklärt seine Verteidigerin Birgit Schwerdt. Der Prozess wird fortgesetzt.