Fahrerflucht: Schauspielerin Doreen Dietel leistet Sozialarbeit
München - Einen schweren Auftritt hat Schauspielerin Doreen Dietel (38) jetzt vor dem Münchner Amtsgericht. Wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort soll sie 4.000 Euro Strafe zahlen und den Schaden von 2.073 Euro und 68 Cent begleichen. Dagegen legt sie mit ihrem Anwalt Stephan Tschaidse Einspruch ein - mit Erfolg. "Ich war an dem Tag in Eile. Ich hatte einen Dreh in Dachau zu der Serie 'Dahoam is Dahoam'. Ich dachte, es reicht, wenn ich meine Adresse hinterlasse", sagt Dietel vor Gericht.
Es ist der 29. Janaur 2013. Gegen 9.30 Uhr will Doreen Dietel mit ihrem VW-Golf aus einer Parklücke in der Adalbertstraße in München-Schwabing ausparken. Plötzlich hört sie ein lautes Knirschen. "Ich bin dann aus meinem Wagen und habe gesehen, dass ich den Toyota mit meinem rechten Kotflügel hinten links beschädigt habe", erinnert sich die Schauspielerin. Nervös rennt sie an der Unfallstelle auf und ab: "Ich wollte die Kollegen am Drehort nicht warten lassen. Das kostet ja auch Geld. Ich versuche immer pünktlich zu sein." Das ist ein Fehler. Anwalt Tschaidse: "Was die wenigsten Bürger wissen ist, dass die Hinterlegung der Adresse mit Telefonnummer am Unfallort nicht ausreicht. Man muss warten, bis die Polizei da ist."
Oder man wartet auf den Fahrzeughalter und bespricht die Schadensregulierung. Doreen Dietel: "Ein Mann, der am Fenster stand, sagte noch zu mir, dass ich mich beruhigen und zur Arbeit fahren soll. Er habe alles gesehen und werde mit der Polizei reden." Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Professor. Der ist leider zur Kur und kann nicht vor Gericht erscheinen. Dafür sitzt Zeugin und Frührentnerin Rita J. (54) im Zeugenstand: "Ich saß auf meiner Couch. Hörte plötzlich ein lautes Geräusch und bin auf meinen Balkon. Da sah ich den Unfall. Als die Frau weggefahren ist, habe ich mir den Schaden angeschaut und dann die Polizei alarmiert."
Verteidiger Tschaidse im Gericht: "Die Dame ist dafür bekannt, dass sie jeden anzeigt, der nicht bei drei auf dem Baum ist." Der Anwalt schlägt die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von 2.500 Euro vor. Damit ist Doreen Dietel allerdings nicht einverstanden: "Da möchte ich lieber alten Menschen helfen. Ich habe selbst nur 300 Euro im Monat zum Leben. Ich lege jeden Cent zurück. Ich weiß nicht, ob ich meine Eltern später pflegen und fianziell untersützen muss." Das Gericht ist damit einverstanden.
Urteil: Einstellung des Verfahrens, wenn Dietel bis zum 20. Januar 2014 80 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet hat. Der Einsatzort wird ihr noch schriftlich mitgeteilt. Eine erleichterte Doreen Dietel verlässt mit Anwalt und Freund Tobias Guttenberg des Gerichtssaal.
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