Experten erklären Brandstiftung in der Wohnung des NSU-Trios

Brandermittler der Polizei erklärten am Dienstag im NSU-Prozess, dass an insgesamt 19 Stellen in der Wohnung Benzin nachgewiesen werden.
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Das Wohnhaus musste nach dem Brand abgerissen werden. (Archivbild)
dpa Das Wohnhaus musste nach dem Brand abgerissen werden. (Archivbild)

Es war eine gründliche Brandstiftung: Das Haus in Zwickau musste bis auf die Grundmauern abgerissen werden, nachdem - aller Wahrscheinlichkeit nach – Beate Zschäpe in der gemeinsamen Wohnung der mutmaßlichen NSU-Terroristen Feuer gelegt hatte.

München - Es war eine gründliche Brandstiftung: Das Haus in Zwickau musste bis auf die Grundmauern abgerissen werden, nachdem - aller Wahrscheinlichkeit nach – Beate Zschäpe in der gemeinsamen Wohnung der mutmaßlichen NSU-Terroristen Feuer gelegt hatte. An insgesamt 19 Stellen in der Wohnung konnte Benzin nachgewiesen werden, erklärte ein Brandermittler der Polizei am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.

Diese Brandstiftung ist die einzige Tat, die die Hauptangeklagte Zschäpe unmittelbar selbst begangen haben soll. Am 4. November 2011 hatten sich Zschäpes mutmaßliche Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen, um der Festnahme nach einem Banküberfall zu entgehen.

Daraufhin soll Zschäpe die gemeinsame Wohnung angezündet haben. Ihr wird deshalb besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord vorgeworfen, weil sich im unmittelbar angrenzenden Gebäudeteil eine Nachbarin aufhielt. Außerdem ist sie als Mittäterin an sämtlichen Attentaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) – darunter zehn Morde - angeklagt.

 

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