Experte: Der Besitzer hat alles richtig gemacht
MÜNCHEN - Bomben zu finden ist teuer – und kostet Zeit. Manche Bauherren nehmen das Risiko eines Blindgängers deshalb in Kauf.
Laut Gesetz muss zwar jeder dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht – also etwa Bomben oder gefährliche Altlasten aus dem Krieg. Solche „Sondierungen“ muss in Bayern aber niemand extra nachweisen.
Hin und wieder werden deshalb Blindgänger aus Baustellen einfach auf Deponien abgeladen, sagt Andreas Heil, Betriebsleiter Bayern der Kampfmittelräumung Tauber – sie hatte auch die Sprengung der Bombe in der Feilitzschstraße organisiert.
Die Hamburgerische Immobilien Handlung (HIH), der die Baugrube dort gehört, hat sich aber strikt ans Gesetz gehalten – und ist damit wohl aus dem Schneider, was Schadensersatzforderungen angeht, meint Heil.
Die HIH will auf dem Gelände Wohnungen und Läden bauen. Die Arbeiten übernimmt die Firma Züblin. Sie hat in München unter anderem die Telekom-Zentrale am Ostbahnhof gebaut.
Die HIH hatte sich laut Stadt beim Kauf eine Garantie geben lassen, dass das Grundstück lastenfrei ist – „das ist juristisch aber absoluter Blödsinn, weil eine solche Garantie einfach niemand geben kann“, sagt Heil.
Bauherr und -firma gingen deshalb auf Nummer sicher: Züblin beauftragte die Augsburger Firma Geomer mit Sondierungsarbeiten. Die suchte in der Grube mit Spezialgeräten nach Kriegs-Altlasten. Am Montagmittag wurde ein Geomer-Angestellter dann tatsächlich fündig und informierte die Behörden.
„Der Mann hat einen sehr guten Job gemacht“, sagt Heil. Die Bombe sei nämlich „saublöd gelegen“. Sie steckte senkrecht in der Erde. „Da kann man sie kaum von einem großen Pflasterstein unterscheiden“, sagt Heil. Auch mit Metallsuchgeräten sei sie kaum zu finden: Unzählige Bauschuttreste aus Metall in der Grube störten die Magnetfelder der Geräte. Heil: „Da weiß man nicht: Ist das eine Granate, ein Nachttopf oder ein Stahlhelm?“
In München, wo im Krieg viele Bomben fielen, ist das aber eine sehr wichtige Frage: Bauherren müssen deshalb vor dem Bau erst nach Blindgängern suchen lassen. Einen Nachweis, dass sie es getan haben, verlangt die Bayerische Bauordnung aber nicht, sagt Heil – das städtische Planungsreferat bestätigt das auf AZ-Anfrage. Heil weiter: „Was die Gesetzeslage angeht, ist die ganze Sache in der Feilitzschstraße also mustergültig gelaufen.“