Ex-Staranwalt Michael Witti hat Ärger vor Gericht

Rechtsanwaltskammer klagt gegen Auftritt im Internet von Michael Witti – und gewinnt. Obwohl er seine Zulassung verloren hatte, erweckte Witti im Internet den Eindruck, es sei nichts geschehen.
von  Abendzeitung
Rechtsanwalt Michael Witti
Rechtsanwalt Michael Witti © dpa

Rechtsanwaltskammer klagt gegen Auftritt im Internet von Michael Witti – und gewinnt. Obwohl er seine Zulassung verloren hatte, erweckte Witti im Internet den Eindruck, es sei nichts geschehen.

MÜNCHEN Er selbst war gar nicht erschienen. Da Michael Witti (52) auch keine juristische Vertretung geschickt hatte, erging am Münchner Landgericht gestern ein so genanntes Versäumnisurteil gegen den früheren Münchner Staranwalt, der in einigen spektakulären Verfahren wie der Überlinger Flugzeug-Katastrophe als Opfer-Anwalt aufgetreten ist, aber 8. September 2008 seine Zulassung als Rechtsanwalt verlor.

Auf seiner Website aber erweckt Witti nach Ansicht des Klägers, der Münchner Rechtsanwaltskammer, den täuschenden Eindruck, er sei weiter als Anwalt tätig. Den Ausdruck Rechtsanwalt vermeidet er zwar, aber in seiner Online-Biographie bezeichnet er sich sinngemäß als Pionier in Sachen deutscher Sammelklage, beschreibt den Ausbau seiner Münchner Kanzlei zur „internationalen Großkanzlei für Schadensersatzansprüche mit besonderen Kenntnissen im US class action Recht, Schadensersatzrecht“. Den Verlust seiner anwaltlichen Zulassung sucht man in der Vita vergeblich. Damit bewegt er sich in einer wettbewerbsrechtlichen Grauzone. An anderer Stelle im Netz wird er sogar noch als Rechtsanwalt geführt.

Michael Wittis Stern war als engagierter Opfer-Anwalt aufgegangen. Gemeinsam mit einem US-Kollegen hatte er eine Milliarden-Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter erstritten. Die Jahre 2006 bis 2008 aber wird Witti wohl gerne ganz aus der Erinnerung streichen. Er geriet in finanzielle Schräglage und ins Visier der Ermittler, soll Mandantengelder von NS-Opfern erst mit Verspätung weitergereicht haben und verlor am 8. September 2008 auch die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer.

Der Ex-Anwalt engagiert sich aber weiter unverdrossen für die gute Sache. „Menschenrechtsverletzungen durch die Kraft der Rechtsansprüche und Verfahren mit verhindern, beenden“ sei seine Vision, schreibt er.

Witti war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ihm bleibt die Möglichkeit des Einspruchs gegen das Urteil. jot

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