Ex-RAF-Anwalt Horst Mahler (72) steht erneut vor Gericht

MÜNCHEN - Der Rechtsextremist muss sich ab Montag wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll unter anderem den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet haben.
Der Rechtsextremist Horst Mahler steht ab heute wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72-Jährigen vor, er habe auf einem im September 2007 im Internet veröffentlichten Video unter anderem behauptet, die Juden übten in Deutschland eine „Feindherrschaft“ aus. Den Holocaust soll er als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet haben.
Laut Anklage rief Mahler in einem Video dazu auf, das vom Verfassungsschutz verbotene Buch „Vorlesungen über den Holocaust“ des verurteilten Holocaustleugners Germar Rudolf zu verteilen. Anschließend zeigte er sich selbst an – um damit den Paragrafen zur Volksverhetzung zu unterwandern.
Der Massenmord an Juden wird geleugnet
In den „Vorlesungen über den Holocaust“ wird der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Die Angaben zu Holocaustopfern und Überlebenden des zentralen Holocaust-Dokumentationsarchivs Yad Vashem in Jerusalem bezeichnet Rudolf als „Makulatur“.
Anfang der 70er Jahre hatte Mahler noch als RAF-Anwalt Andreas Baader und Gudrun Ensslin verteidigt. Er wurde wegen Beteiligung an Baaders Befreiung aus der Haft und an drei Banküberfällen 1970 zu 14 Jahren Haft verurteilt und kam nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung frei.
Im Gefängnis wandte er sich dem Rechtsextremismus zu
Im Gefängnis begann Mahlers Hinwendung zum Rechtsextremismus und Antisemitismus. 2000 trat er in die NPD ein und vertrat diese erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht im Parteiverbotsverfahren. Danach verließ er die Partei wieder. Mahler gründete den mittlerweile verbotenen „Verein zur Rehabilitierung des wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“. In den vergangenen Jahren wurde Mahler mehrmals wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt. 2004 bekam er ein Berufsverbot, da er in einem Volksverhetzungsprozess Verfahrensbeteiligte mit dem Tod bedroht hatte. Der jetzige Prozess wurde für fünf Tage anberaumt.