Ex-Frau von Tennis-Legende Boris Becker: Prozessbetrug am Landgericht München durch Lilly Becker?

München - Ausgerechnet am Valentinstag sollten die beiden, die sich wohl mal sehr nahe standen, wieder miteinander zu tun haben. Ganz unromantisch allerdings: vor Gericht.
Am Dienstag fand der Prozessauftakt zwischen Lilly Becker, der Ex-Frau von Tennis-Legende Boris Becker, und einem angeblichen ehemaligen Partner am Landgericht München statt. Dass er jemals mit ihr eine Liebesbeziehung geführt habe, bestreitet er.
Streit vor dem Landgericht München: Ehemaliger Partner fordert Geld von Lilly Becker
Becker hingegen – die im Gegensatz zu ihm nicht anwesend ist und sich nur von ihrer Anwältin vertreten lässt – behauptet: Sie seien von Herbst 2018 bis Anfang 2021 ein Paar gewesen.
Sicher ist, dass er ihr mehrfach Geld gegeben hat: insgesamt 182.694 Euro. Die 47-Jährige habe damit wohl Notarkosten, Steuern für das Einkommen aus ihrer Teilnahme bei der Fernsehsendung Let's Dance oder etwa private Detektivkosten bezahlt. Dieses Geld will er nun zurück, plus Darlehenszinsen und Rechtsanwaltskosten. Becker sieht das aber offenbar nicht ein: Sie betrachtet die finanziellen Zuwendungen als Schenkungen und nennt die romantische Verbindung zwischen den beiden als Begründung.
Lügt die Ex-Frau von Boris Becker – oder ihr ehemaliger Partner?
Der Kläger beruft sich auf Darlehensverträge mit Beckers Unterschrift. Die behauptet allerdings, diese Verträge nie unterschrieben zu haben. Im Gerichtssaal ist am Dienstag von "reinkopierten Unterschriften" die Rede. Becker beruft sich laut dem Richter auf Verjährung und Verwirkung.
Richter Robert Englmann betont, dass die Darstellungen der beiden Parteien "massiv" voneinander abweichen. "Es können nicht beide wahrheitsgemäß vortragen", sagt er. Auch gravierende Straftaten wie Prozessbetrug und Urkundenfälschung stünden im Raum – beides strafbar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.
In welchem Verhältnis die 47-Jährige und ihr Geldgeber zueinanderstanden, tut für ihn nicht viel zur Sache. Er appelliert an die beiden Parteien, die Angelegenheit "anständig zu klären" und die Beziehung mit Fairness und Würde abzuschließen. Keiner könne davon ausgehen, aus dieser Verhandlung als "Sieger" zu gehen.
Ob sich die beiden Parteien doch noch außergerichtlich einigen können, wird sich im April zeigen. Dann soll das Verfahren fortgesetzt werden. Wenn es so weit kommt, will der Richter auch Zeugen anhören – und beide Parteien vor Ort haben.