Ex-Bandidos schlägt Gringo zusammen
Ex-Bandidos Rocker Georg V. (46) steht wegen versuchten Mordes erneut vor dem Münchner Landgericht. Die Staatsanwaltschft will eine höhere Strafe.
München - Neuauflage um den Mordversuch im Rocker-Milieu vor dem Münchner Landgericht: Das Urteil gegen Ex-Bandidos Georg V. (46) ist vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Der Staatsanwaltschaft sind fünfeinhalb Jahre zu milde.
Sie will, dass der Kfz-Meister etwas länger hinter Gittern bleibt. Die Tat passierte am 11. November 2011, gegen 21.30 Uhr, im Bandidos-Clubhaus Türkenfeld. Simon S. (29), der zum Motorrad-Club Gringos gehört, sollte abgestraft werden.
Er soll vergessen haben, den Urlaub seiner Freundin und Prostituierte im Bordell von Georg V. anzumelden. Georg V. vor Gericht: „Man muss ja schließlich planen können.“ Wie berichtet, wird Gringo Simon S. vor dem Clubhaus von Georg V. und Komplize Mladen G. (43), der neuneinhalb Jahre absitzen muss, mit einer Stabtaschenlampe, Fäusten und Fußtritten verprügelt. Das Opfer selbst kann oder will sich an nichts mehr erinnern.
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