Escort-Service: "Ich wusste nicht, dass sie 17 sind"

Sex ist nicht ausgeschlossen und wird auch meist praktiziert. Zwei Betreiber eines Escort-Service stellen minderjährige Frauen ein – vor Gericht kommen sie recht glimpflich davon.
von  Thorsten Huber
Ralph W. (44) bei einer Zigarettenpause vor dem Gericht. Simone B. (38) verlässt erleichtert den Prozess.
Ralph W. (44) bei einer Zigarettenpause vor dem Gericht. Simone B. (38) verlässt erleichtert den Prozess. © AZ

Sex ist nicht ausgeschlossen und wird auch meist praktiziert. Zwei Betreiber eines Escort-Service stellen minderjährige Frauen ein – vor Gericht kommen sie recht glimpflich davon.

München - „Jeder Kavalier hat seinen eigenen Geschmack, jede Dame hat ihre speziellen Qualitäten. Finden Sie bei uns Ihr persönliches Top-Girl!“ – so locken die Angeklagten im Internet ihre Kundschaft. Der Kunde kann auch gleich die Tarife anklicken: eineinhalb Stunden mit der rassigen Karin machen 300 Euro. Potenz-Protze können sie gleich für 2800 Euro für 48 Stunden buchen.

Ganz normales Rotlicht-Geschäft? Die Münchner Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Betreiber des Damen-Begleit-Services „Topgirl-Escort“. Der allein erziehenden Mutter Simone B. (38) und dem Programmierer Ralph W. (44) wirft sie schweren Menschenhandel mit Frauen unter 21 Jahren vor. Gestern standen sie vor einem Münchner Schöffengericht.

Die Philosophie des Begleitservice: Man trifft sich und lernt sich bei einem schönen Essen besser kennen. Sex ist am Schluss nicht ausgeschlossen und wird auch meist praktiziert. Was die Damen so bieten, ist unter dem Anklickpunkt „Erotik“ sichtbar. Allerdings ist der Link so verschlüsselt, dass man sich bei „Topgirl-Escort“ erst registrieren muss. Angeblich kostenlos.

Das strafbare Fehlverhalten der Angeklagten sei laut Staatsanwalt: „Zwei Frauen waren zu jung. Eine ist erst 17 Jahre alt gewesen. Damit haben sich die Angeklagten strafbar gemacht.“

Simone B., die in ihrem Begleit-Service selbst mit anpackt, soll Kontaktgespräche mit den Mädchen geführt haben: „Ich wusste nicht, dass sie so jung waren.“ Für die erotischen Fotos und Verträge sei der ledige Ralph W. zuständig gewesen. Arbeitsanweisung erteilen die Angeklagten angeblich nicht: „Sie machen alles freiwillig.“

Simone B. gibt an, dass sie mit dem Begleit-Service-Job nur 1800 Euro im Monat verdient. Wegen verbotener Prostitution stand sie bereits 2011 vor Gericht. Ihr Ex-Mann kümmert sich nicht um sie und die beiden gemeinsamen Kindern: „Er zahlt keinen Cent Unterhalt. Ich habe 25000 Euro Schulden.“

Das Urteil: Ein Jahr und zwei Monate - zur Bewährung

Ralph W. lebt vom Erbe seiner Mutter: „Zwei, drei Monate reicht das Geld noch.“ Seine Vorstrafenakte hat bereits zehn Einträge – unter anderem Trunkenheit im Straßenverkehr, Betrug und Verstoß gegen das Urhebergesetz.

Richter Robert Grain verurteilt beide wegen schweren Menschenhandels in zwei Fällen zu je einem Jahr und zwei Monaten – die allerdings „zur Bewährung ausgesetzt werden“ können. Erleichtert verlassen Simone B. und Ralph W. daraufhin das Gericht.

 

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