"Es wird auch Widerstand geben": München sucht Standorte für Windräder

München - Hofoldinger und Ebersberger Forst, Forstenrieder Park und Berg (als Cluster), aber auch der Denklinger Forst im Kreis Landsberg und Riederau westlich des Ammersees. Ebenso Flächen bei Alling und Gilching nahe Fürstenfeldbruck und Mammendorf sowie bei Aying und Sauerlach. Sie gehören zu insgesamt 22 konkreten Vorrangflächen für Windenergie, sprich mögliche Standorte für Windräder, die der Regionale Planungsverband München (RPV) in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag vorgeschlagen hat.
Der Planungsausschuss des Verbandes stimmte einstimmig für den erarbeiteten Vorabentwurf. Die Vorranggebiete, die in diesem "ersten Schritt" vorgeschlagen werden, sind über alle Landkreise verteilt und haben insgesamt eine Fläche von knapp 127 Quadratmetern. Dies entspricht 2,3 Prozent der Fläche der Region, so der RPV in einer Mitteilung. Marc Wißmann, Geschäftsführer des Planungsverbandes, zeigte sich nach der Sitzung zufrieden. Diese sei "sehr konstruktiv verlaufen", sagte er im Gespräch mit der AZ.
Wie viele Windräder es in der Region München geben soll, ist noch unklar
Wo genau und wann einmal wie viele Windräder gebaut werden, steht aber noch nicht fest. Wißmann betont im AZ-Gespräch, die Ausweisung der Flächen sei "ja schon relativ konkret". Trotzdem "ist natürlich nicht entschieden, wo innerhalb der Flächen Windräder gebaut werden und auch ob überhaupt. Aber schon die Festlegung ist besser als bislang, wo man doch etwas im Nebel gestochert hatte". Auch sei unklar, wie viele Windräder es am Ende in der Region München einmal werden. Wißmann betont, es gebe auch keinen Auftrag, eine bestimmte Anzahl von Windrädern in der Region zu errichten, sondern Flächenziele zu erreichen.
Ziel dabei sei gewesen, ein "regional schlüssiges und ausgewogenes Gesamtkonzept" zur Windenergie zu erarbeiten. "Es ist geprägt von der Leitidee, Windenergieanlagen auf zusammenhängenden Flächen zu konzentrieren, die sich mit Landschaften abwechseln, die keine Infrastrukturen für Windenergie aufweisen", erklärt Wißmann. Dies sei "mit Blick auf Landschaftsbild, Siedlungsdichte und die unterschiedliche Verteilung von möglichen Suchflächen eine sehr große Herausforderung".
Die Flächen sind ungleich über die Region München verteilt
Auswahl und Zuschnitt der Gebiete erfolgten mit verschiedenen Abwägungskriterien. Nicht alle Flächen sind grundsätzlich geeignet. Basis für den nun erarbeiteten Vorabentwurf war die "Suchraumkulisse" der Region München mit geeigneten Flächen, die der RPV im September 2023 präsentiert hatte. Diese sind ungleich über die Region verteilt. Im Norden sind es viele kleine mit teils großen Lücken, etwa wegen Flughafen, militärischen Belangen und kleinteiligen Siedlungsstrukturen, wie der RPV erklärt. Im Süden sind es überwiegend große Waldgebiete.
Mindestens 1,1 Prozent seiner Regionsfläche muss der RPV bis spätestens Ende 2027 als Windenergiegebiet festgelegt haben, so sieht es das Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) vor. Das sind knapp 61 Quadratkilometer. Bis spätestens Ende 2032 muss der Freistaat Bayern in Summe bayernweit 1,8 Prozent seiner Landesfläche ausweisen. Wie das auf die 18 bayerischen Planungsregionen verteilt wird, ist noch offen.
Planungsverbands-Chef Marc Wißmann: "Hier und da sicherlich auch Widerstand geben"
Erstmal geht es nun aber in eine Beteiligungsrunde mit den Mitgliedern des RPV, also den Städten, Gemeinden und Landkreisen, so Wißmann. Er gehe davon aus, "dass sehr viele Hinweise kommen werden", die Region sei sehr groß, die Interessenslagen sehr unterschiedlich. Auch werde es "hier und da sicherlich auch Widerstand geben", so Wißmann. Insgesamt habe sich aber "der Wind gedreht". Seien vor zehn Jahren die meisten noch gegen Windenergie gewesen, "sind jetzt viele auch dafür, haben auch Projekte angestoßen und wollen natürlich auch, dass die in dem Regionalkonzept Berücksichtigung finden".
Im ersten Quartal sollen die Stellungnahmen eingeholt sein und anschließend ausgewertet und eingearbeitet werden. Anfang 2026 ist der Beschluss zur Änderung des Regionalplans anvisiert. Wird dieser dann als verbindlich erklärt, wird damit das erste Teilflächenziel der mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche erreicht.