Interview

"Es gibt kein Recht auf Sonnenschutz" – das können Mieter tun

Mieter dürfen nicht einfach eine Markise anbringen. Was sonst zu beachten ist.
von  Conie Morarescu
Zum Schutz vor der Sonne bringen viele Mieter gerne Markisen an - nicht immer ist das erlaubt.
Zum Schutz vor der Sonne bringen viele Mieter gerne Markisen an - nicht immer ist das erlaubt. © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

München - Wozu ist der Vermieter verpflichtet? Was darf ich als Mieter tun? Die AZ hat mit Anja Franz vom Mieterverein München über die Mieterrechte zum Thema Hitzeschutz gesprochen.

AZ: Frau Franz, ist der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Sonnenschutz anzubringen?
Anja Franz: Nein, grundsätzlich nicht. Nur wenn bereits beim Einzug ein Sonnenschutz vorhanden war, kann der Mieter die Instandhaltung einfordern. Wenn keiner angebracht war, dann hat sich der Mieter damit einverstanden erklärt, die Wohnung in diesem Zustand anzumieten. Der Vermieter kann dann nicht in die Pflicht genommen werden.

AZ-Interview mit Anja Franz: Die Rechtsanwältin ist Sprecherin des Mietervereins.
AZ-Interview mit Anja Franz: Die Rechtsanwältin ist Sprecherin des Mietervereins. © Mieterverein

Sonnenschutz auf eigene Kosten

Das heißt, im zweiten Fall, dass ich als Mieter den Sonnenschutz selbst auf meine Kosten anbringen muss?
Genau. Wenn es sich um eine feste Außenmarkise handelt, dann müssen Mieter jedoch das Einverständnis von ihrem Vermieter einholen, denn dann ist das ein Eingriff in die Bausubstanz. Bei Vorhängen oder Innenrollos braucht es keine Genehmigung. Beim Auszug müssen diese aber nach Aufforderung des Vermieters wieder abgebaut werden. Einen Sonnenschirm auf dem Balkon darf man natürlich immer aufstellen.

Was, wenn der Vermieter sich gegen eine Außenmarkise ausspricht, zum Beispiel wegen dem Fassadenbild, und es in der Wohnung deswegen furchtbar heiß ist?
Im extremen Fall, aber wirklich erst dann, wenn es in der Wohnung wegen dauerhafter Hitze kaum mehr auszuhalten ist, handelt es sich um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität. Dann kann man den Vermieter auffordern, Maßnahmen gegen die Hitze zu ergreifen und im letzten Schritt eine Mietminderung geltend machen. In diesem Fall sollte man sich aber genau informieren, wie die Vorgehensweise ist.

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